Meilenstein 1981
Elbfischerei beendet
Mehr
und mehr kranke Fische fanden sich in den Netzen der Elbfischer. Doch es
kam noch schlimmer.
1981 wurde den Elbfischern ein Merkblatt
der Wirtschaftsbehörde zugestellt, das darauf hinwies, daß 90%
der Aale (aus der Elbe) zu hohe Gehalte an chlorierten Kohlenwasserstoffen
und 40% zu hohe Quecksilbergehalte hätten, und daß es laut Lebensmittelgesetz
verboten sei, Fische mit zu hohen Schadstoffgehalten in den Handel zu bringen.
"Der vorsätzliche Verstoß ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Gemäß §xx ...
handelt ordnungswidrig, wer diesen Verboten leichtfertig zuwiderhandelt.
Die Ordnungswidrigkeit kann ... mit einer Geldbuße bis 50.000 DM
geahndet werden."
Der seit Jahrhunderten üblichen freie
Verkauf war damit nicht mehr möglich, die traditionelle Elbfischerei
erledigt.
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