Förderkreis »Rettet die Elbe« eV

Pressemitteilung

Hamburg, den 19.06.2017

Elbvertiefung: Ein Garten für den Schierlings-Wasserfenchel

Mitte Juni haben die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und die Hamburg Port Authority (HPA) einen „Meilenstein auf dem Weg zur Elbvertiefung“ verkündet: man habe eine Fläche gefunden, auf der der Doldenblütler künftig ungestört und geschützt gedeihen könne. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bekanntlich die vorgesehene Ausgleichsmaßnahme „Kreetsand/Spadenlander Busch“ als rechtswidrig verworfen.

Bei dem ausgesuchten Gebiet handelt es sich um die betonierten Absetzbecken des 1991 stillgelegten Elbwasserwerks Kaltehofe. Sie stehen unter Denkmalschutz und befinden sich im Naturschutzgebiet Auenlandschaft Norderelbe. Laut amtlichem Vorschlag soll das heutige Binnendeichsgebiet mit einem Graben aus der Billwerder Bucht unter der Autobahn A1 an das Tidegeschehen angeschlossen werden.

Die Behörden müssen jetzt für ihren „Meilenstein“ ein Planergänzungsverfahren durchführen, in dem geprüft wird, ob das Projekt entgegen anderer Bestimmungen (s.o.) zulässig ist, ob das mit der Tidebeeinflussung funktioniert, und ob sich der Schierlings-Wasserfenchel tatsächlich dort ansiedelt. Zudem liegt die Flächengröße von etwa sieben Hektar weit unter der nicht genehmigten Maßnahme Kreetsand von 42 Hektar. An diesem Kleinmut des Senats wird die Elbvertiefung hoffentlich scheitern.

Der Lebensraum des Schierlings-Wasserfenchel liegt vor dem Deich im Wattsaum an der Tidehochwasserlinie. Seine Samen werden von dort weg bzw. hin transportiert, wodurch der Bestand sich regeneriert. Der Schierlings-Wasserfenchel ist Teil einer Pflanzen- und Tiergemeinschaft. All das muss in den Absetzbecken künstlich hergestellt werden.

Das Resultat wird eine Schierlings-Wasserfenchel - Zuchtanstalt sein, ebenso könnte Hamburgs Wirtschaftssenator Horch auch ein Tidebiotop in Planten und Blomen in einem Gewächshaus anlegen.

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