Pressemitteilung

Hamburg, den 16. Juli 2008

Schadstoffhaltiges Baggergut aus Hamburg darf weiter die Nordsee belasten

Erst die Elbe zerstören, jetzt die Nordsee

Seit 2005 darf Hamburg im Einvernehmen mit Schleswig-Holstein schadstoffhaltiges Baggergut in der Nordsee verklappen, dieses umweltschädigende Vorgehen wurde nun von Schleswig-Holstein bis in das Jahr 2011 verlängert

Seit der letzten Elbvertiefung hat sich die Baggergutmenge im Hamburger Hafen von ca. 4 Millionen Kubikmeter auf über 8 Millionen pro Jahr erhöht. Hauptursache ist die erhöhte Strömungsgeschwindigkeit in der Elbe durch die Elbvertiefungen. Dadurch werden mehr Sedimente von unterhalb Hamburgs in Richtung Hamburger Hafen transportiert. Durch die nächste geplante Elbvertiefung wird sich dieses Problem noch einmal verschärfen.

Da die Kapazitäten zur Unterbringung an Land für diese großen Mengen nicht ausreichen, wird das belastete Sediment in der Nordsee verklappt. In seinem bisherigen Baggergutunterbringungsprogramm rühmte sich der Hamburger Senat, dass durch die Unterbringung von schadstoffbelasteten Baggergut an Land, Elbe und Nordsee vor weiteren Belastungen geschützt würden.

Das Baggergut aus dem Hamburger Hafen ist unbestritten mit Schadstoffen belastet und darf nicht großräumig in der Nordsee verteilt werden. Die von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) erstellte “Vorläufige Abschätzung der ökologischen Auswirkungen“ kommt dabei u.a. zu folgenden Ergebnissen.

Die Gehalte von Cadmium sowie aller organischen Schadstoffe im Baggergut überschreiten die Belastung der Sedimente im Umfeld der Klappstelle mindestens um den Faktor 3 (Cadmium, Lindan, Pentachlorbenzol), für die Verbindungen der DDT-Gruppe um das 6 – 10-Fache sowie für a-HCH und HCB um mehr als das 10-Fache.

Bei einer Fracht von z.b. ca. 1,3 t Quecksilber (Hg) und 13 kg HCB ist eine nachweisbare Erhöhung der Schadstoffgehalte in den Sedimenten im Bereich der Klappstelle sowie in den angrenzenden Sedimentsbereichen wahrscheinlich.

Langfristig können die feinen Fraktionen – an denen die Schadstoffe sich binden - in Richtung Deutsche Bucht transportiert werden.

Das Baggergut der Hamburger Delegationsstrecke ist nach den Untersuchungsergebnissen von Hamburg Port Authority (HPA) aus dem Jahr 2004 im Durchschnitt den Toxizitätsklassen III und IV zuzuordnen. Die Qualität des Baggergutes weicht somit um bis zu 4 Toxizitätsklassen von der geschätzten Qualität der marinen Ablagerungsstelle ab, so dass Umweltrisiken für den Bereich der Klappstelle anzunehmen sind.

Wir fordern den Hamburger Senat auf:


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