Förderkreis »Rettet die Elbe« eV
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Pressemitteilung

Hamburg, den 23. Februar 2012

Elbvertiefung: Planfeststellungsbehörden fürchten öffentliche Diskussion

Am 30.12.2011 hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD Nord) den Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe an dieEinvernehmensbehörden der Länder Niedersachen, Hamburg und Schleswig-Holstein übersandt, mit der Bitte, das Einvernehmen zu diesem Planfeststellungsbeschluss zu erteilen. Die Länder haben für die Prüfung des ca. 2.500 Seiten umfassenden Entwurf drei Monate Zeit und könnten eine Verlängerung beantragen.

Betroffene Elbanwohner und eventuelle Kläger haben aber nach Zustellung des Planfeststellungbeschlusses lediglich vier Wochen Zeit, dieses umfangreiche Dokument zu bearbeiten um gegen den Beschluss zu klagen. Der Förderkreis »Rettet die Elbe« eV hält dies nicht für ein faires und transparentes Verfahren.

»Rettet die Elbe« eV hat deshalb am 19.01.2012 die Überlassung des Entwurfes gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG) bei der WSD-Nord und Planfeststellungsbehörde Hamburg beantragt. Begründet wurde der Antrag, dass die Antragsteller und Planungsbehörden selbst beanspruchen, die geplante Elbvertiefung diene dem Wohle der Allgemeinheit und liege im überwiegenden öffentlichen Interesse.

Gemäß UIG kann die Behörde die Veröffentlichung ablehnen, wenn es sich um ein noch nicht abgeschlossenes Schriftstück handelt. Wenn jedoch das öffentliche Interesse überwiegt - und dies ist zweifelsohne der Fall – ist die Freigabe der Umweltinformation geboten.

Der Antrag wurde trotzdem von der WSD-Nord mit Schreiben vom1.2.2012 abgelehnt.

Dass der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses Umweltinformation im Sinne des UIG enthält, wurde in der Ablehnung bestätigt.

Die WSD-Nord befürchtet, dass eine öffentliche Diskussion den Erfolg der Entscheidung vereiteln werde:

“Durch eine Offenbarung des Entwurfs zum jetzigen Zeitpunkt würde voraussichtlich eine öffentliche Diskussion über die Inhalte desEntwurfs ausgelöst, und das Planfeststellungsverfahren wieder in die Phase der bereits abgeschlossenen Anhörung zurückversetzt. Damit würde die Entscheidung über den Planfeststellungsbeschluss im vorgenannten Sinne beeinflusst, d.h. der Erfolg derEntscheidung vereitelt.“ (WSD-Nord)

»Rettet die Elbe« eV fordert den Hamburger Senat und die WSD-Nord auf, das Verfahren zur geplanten Elbvertiefung fair und transparent durchzuführen. Oder haben diese großen Behörden Angst vor einer kleinen, aber gut informierten Umweltschutzorganisation, dass sie sich mit Zeitschinden zu retten versuchen?