Antrag auf Prüfung der Befangenheit der Genehmigungsbehörde durch den Förderkreis "Rettet die Elbe" eV
Antrag:
Der Förderkreis
»Rettet die Elbe« eV beantragt eine Prüfung, ob die Behörde für
Stadtentwicklung und Umwelt durch Handlungen und Äußerungen der Behördenleitung
in der Freiheit ihrer Entscheidungen im Planverfahren und der Genehmigung des
Antrags eingeschränkt ist. Hierfür sind besonders die Protokolle und Vermerke
offen zu legen, die zu den Verhandlungen
zwischen Antragsteller Vattenfall und Norddeutscher Affinerie geführt wurden,
bei denen der Senat eine bedeutende Vermittlerrolle spielte. Sollte das
zutreffen, ist die BSU als befangen anzusehen und das Verfahren zu beenden.
Begründung:
Durch Vermittlung des Senats haben die Firmen Vattenfall und
Norddeutsche Affinerie einen Vertrag geschlossen, nach dem die NA auf ein
eigenes Kraftwerk auf der Peute verzichtet, stattdessen sich an der Investition
des KW Moorburg beteiligt und deshalb von Vattenfall langfristig mit günstigem
Strom beliefert wird. Die Vereinbarung setzt voraus, dass Vattenfall das
Kohlekraftwerk in Moorburg zu den gewünschten Bedingungen wirtschaftlich bauen
und betreiben kann. „Wir erwarten nun, dass der Senat die Genehmigungsfähigkeit
des Gesamtprojekts Moorburg wie eingereicht bestätigt“, erklärten die Vorstände
beider Unternehmen gemeinsam am 4. Mai 2007. Die BSU stellte am 7.Mai 2007
klar, „Über das Genehmigungsverfahren hinaus ist die BSU mit Vattenfall im
konstruktiven Dialog, mit dem Ziel, durch technische und sonstige Maßnahmen zu
einer C02-Minderung zu gelangen.“ Damit setzt auch die BSU voraus, dass der
Antrag in Gänze genehmigt wird, und lediglich über Verbesserungen diskutiert
werden soll. Der Vertrag zwischen Vattenfall und NA wurde im Rathaus der
Öffentlichkeit vorgestellt.
Hamburg, 17.9.2007
Ergebnis:
Das Ergebnis wurde am Ende des ersten Verhandlungstages von der
Umweltbehörde mitgeteilt. Eine Behörde könne nicht in
ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt sein, sondern nur
Personen. Antrag abgelehnt.
Na siehste!
Die Umweltbehörde beugt sich doch nicht politischen Machenschaften eines noch so Hohen Senats.