Am 17.09.2010 verkündete die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), sie habe sich mit der Firma Vattenfall Europe Generation AG (Vattenfall) gütlich geeinigt, die wasserrechtliche Erlaubnis zur Kühlwasserentnahme aus dem Jahr 2008 so zu ändern, dass Vattenfall einen Kühlturm baue, die Klage gegen die ursprüngliche Erlaubnis zurückziehe, und zugleich eine bessere Nutzung des Kraftwerks ermöglicht werde. Die Vergleichsvereinbarung wurde vor dem Oberverwaltungsgericht protokolliert, jedoch nicht veröffentlicht.
Die Erörterung zur Genehmigung des Antrags von Vattenfall zum Bau und Betrieb eines Hybrid-Kühlturms im Kraftwerk Moorburg war lange zuvor vom 20.09.2010 bis 22.09.2010 von der BSU angesetzt worden. Von den Einwendern, hauptsächlich Hamburger Umweltschutzorganisationen, wurde beantragt, die Vergleichsvereinbarung zum Vattenfallschen Antrag hinzuzuziehen, was aber von der BSU strikt abgelehnt wurde. Als Genehmigungsbehörde tat die BSU so, als ginge sie die Vergleichsvereinbarung nichts an, in der gravierende Änderungen zur Erlaubnis von 2008 festgeschrieben sind -- Änderungen, die zu erheblichen Nachteilen für die Elbe gereichen. Geheim war die Vergleichsvereinbarung nämlich nicht geblieben.
In der Erlaubnis von 2008 waren Schwellen der Wassertemperatur, des Sauerstoffgehalts und des Wasserabflusses definiert, ab denen das Kraftwerk Moorburg gedrosselt und sogar abgeschaltet hätte werden müssen. In der Vergleichsvereinbarung, so rühmte sich die BSU-Senatorin Hajduk, sei die Schwelle Sauerstoffgehalt im Elbwasser von 3 mg/l auf 4 mg/l erhöht worden, bei der kein Kühlwasser mehr entnommen werden dürfe bzw. allein im Kreislauf zu kühlen sei. Ohne Kühlturm hätte Vattenfall im Bereich der Sauerstoffkonzentration von 6 mg/l bis 3 mg/l die Stromproduktion von Volllast auf Null bzw. die Kühlwasserentnahme von 64 m3/s auf 0 m3/s drosseln müssen. Mit Kühlturm wird unter 6 mg/l einer von den beiden Blöcken über den Kühlturm mit einer Wasserentnahme von 0,5 m3/s gekühlt, der andere kühlt auf Durchlauf mit 32 m3/s. Fällt die Sauerstoffkonzentration auf 4,5 mg/l, muss auch der zweite Block im Kreislauf mit ebenfalls 0,5 m3/s kühlen. Beide Blöcke können mit Volllast Strom erzeugen! Durchlauf- und Kreislaufkühlung können nicht gemischt in einem Block betrieben werden, es geht nur entweder -- oder. Vattenfall konnte die Heraufsetzung der Sauerstoffschwelle leichten Herzens zugestehen. Verschwiegen wurde von der Senatorin ihr Zugeständnis, die Schwelle des Wasserabflusses von 849 Kubikmeter/Sekunde (Pegel Neu Darchau) auf 405 m3/s zu senken. Nach der alten Erlaubnis hätte Vattenfall an 262 Tagen im Jahr (bezogen auf das Mittel der letzten dreißig Jahre) die Entnahme von Kühlwasser drosseln müssen, nach der Vergleichsvereinbarung gilt das nur noch an 98 Tagen. "Rettet die Elbe" fordert, an 365 Tagen im Jahr den Kühlturm anzuschalten und auf eine Durchlauf-Kühlung zu verzichten. Die in jeder Hinsicht gewässerschonendere Methode muss immer den Vorzug erhalten.
Die BSU hat sich verpflichtet, unverzüglich eine wasserrechtliche Erlaubnis zu Vattenfalls Gunsten zu erteilen. Das Recht des Bürgers, an einer derart wichtigen Entscheidung mitzuwirken, wird von der BSU abgeschnitten. Frau Hajduk ist das geworden, wogegen die Grünen einstmals angetreten sind: Obrigkeit, die es mit den Herren hält.
Förderkreis »Rettet die Elbe« eVNernstweg 22, 22765 Hamburg, Tel.: 040 / 39 30 01, foerderkreisrettet-die-elbe.de |
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