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Meilenstein 1981

Elbfischerei beendet

 
Mehr und mehr kranke Fische fanden sich in den Netzen der Elbfischer. Doch es kam noch schlimmer. 
1981 wurde den Elbfischern ein Merkblatt der Wirtschaftsbehörde zugestellt, das darauf hinwies, daß 90% der Aale (aus der Elbe)  zu hohe Gehalte an chlorierten Kohlenwasserstoffen und 40% zu hohe Quecksilbergehalte hätten, und daß es laut Lebensmittelgesetz verboten sei, Fische mit zu hohen Schadstoffgehalten in den Handel zu bringen.  "Der vorsätzliche Verstoß ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Gemäß §xx ... handelt ordnungswidrig, wer diesen Verboten leichtfertig zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann ... mit einer Geldbuße bis 50.000 DM geahndet werden." 
Der seit Jahrhunderten üblichen freie Verkauf war damit nicht mehr möglich, die traditionelle Elbfischerei erledigt. 


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