Auf die Forderung von "Rettet die Elbe" nach den Daten der
Tiefgänge von Containerschiffen im Jahr 1998 antwortete das Amt
für Strom und Hafenbau am 31.3.2000 an das Verwaltungsgericht (auf
Grund der Klage von "Rettet die Elbe"), Aktenzeichen 15 VG 207 / 2000
I.
Zum Sachverhalt wird auf die Ausführungen im Bescheid der
Wasserbehörde vom 28.10.1999 in Gestalt des Widerspruchsbescheids
vom 17.12.1999 Bezug genommen.
Bezüglich der Vollständigkeit der Akte wird darauf
hingewiesen, dass es sich bei der in Blatt 11 erwähnten Anlage um
einen Leserbrief aus dem Hamburger Abendblatt vom 27.04.1999 handelt,
der nicht zur Akte genommen wurde. Darüber hinaus ist Blatt 48
lediglich Anlage zu Blatt 47 und dient als Nachweis über das
zugestellte Schriftstück. Die Akte ist mithin vollständig.
II.
Die Verfügung der Wasserbehörde vom 28.10.1999 und der
Widerspruchsbescheid vom 17.12.1999 sind rechtmäßig und
verletzen den Kläger nicht in seinen Rechten.
Die Voraussetzungen für einen Informationsanspruch nach § 4
Abs.1 5.1 Umweltinformationsgesetz liegen nicht vor. Bei den
geforderten Daten handelt es sich nicht um Umweltinformationen i. S.
des § 3 Abs. 2 UIG.
Zwar ist der Begriff der Umweltinformation weit auszulegen. Das
Auskunftsbegehren bezieht sich aber in diesem Fall gerade nicht auf
umweltrelevante Tätigkeiten und Maßnahmen der Beklagten.
Umweltinformationen liegen immer dann vor, wenn die Behörde eine
Handlung vornimmt, die den Zustand der Umwelt beeinträchtigen
kann. (EuGH, Urteil vom 17.6.1998, DÖV 2000, 5.45 (52). Der
Containerschiffsverkehr erfolgt jedoch durch Dritte und kann somit
nicht als Tätigkeit oder Maßnahmen des Amtes Strom und
Hafenbau, also der Beklagten, angesehen werden.
Darüber hinaus sind Angaben über Schiffstiefgänge
bereits der Sache nach keine Umweltinformationen sondern reine
Wirtschaftsdaten. Die Daten beziehen sich einerseits auf die
mögliche Ladekapazität von Containerschiffen und andererseits
auf deren tatsächliche Beladung mit Gontainern, worauf die
Beklagte keinen Einfluss hat. Mithin geben sie lediglich Auskunft
über die Nutzung der Elbe als Bundeswasserstrasse durch Dritte im
Rahmen des Gemeingebrauchs.
Die Wirtschaftsdaten über Schiffstiefgänge aus dem Jahre 1997
sind ganz ausnahmsweise übersandt worden, um beim Kläger die
Akzeptanz des Projektes EIbvertiefung zu fördern und ihm die
Erforderlichkeit dieses Projektes zu verdeutlichen. Nach Abschluss der
Elbvertiefung ist jedoch nicht ersichtlich, warum an dieser Praxis
festgehalten werden soll. Zum einen ist lediglich eine marginale
Abweichung des 98 er Datensatzes vom 97 er Datensatz zu erwarten, zum
anderen ergeben sich die Informationen bezüglich der
Schiffstiefgänge auch aus den Lotsenstatistiken, die dem
Kläger zugänglich sind.
Darüber hinaus ist die Tatsache zunehmender Schiffstiefgänge
von Containerschiffen allgemein bekannt (vgl. z.B. Hamburger Abendblatt
vom 24.03.00). Der Containerumschlag hat in den letzten Jahren auch in
Hamburg erheblich zugenommen. Dies erfordert aus wirtschaftlicher
Hinsicht Transporteinheiten mit mebr Ladekapazität. Ferner hat der
Aufbau logistischer Systeme verstärkt zu einer besseren Ausnutzung
der Container-Kapazität (Beladung) und somit zu einer höheren
gewichtsmäßigen Auslastung der Schiffe geführt. Dies
hat zwangsläufig größere Tiefgänge zur Folge.
Zudem muß Hamburg, um im internationalen Wettbewerb
konkurrenzfähig zu bleiben, die Gewässertiefe der Elbe den
Gewässertieten der Konkurrenzhäfen angleichen. Folglich ist
die Überprüfurg der Notwendigkeit der Elbvertiefung anhand
eines speziellen Datensatzes nicht erforderlich. Vielmehr ergibt sie
sich aus allgemein kundigen Tatsachen.
Staffehl
Es ist kaum zu glauben. Wegen der
Tiefgänge der immer größeren Containerschiffe
müsse die Elbe vertieft werden, aber die realen Tiefgänge
seien keine umweltrelevante Information nach dem
Umweltinformationsgesetz - meint Strom- und Hafenbau. Die
Tiefgangsdaten 1997 hätten uns die Erforderlichkeit der
Elbvertiefung verdeutlichen müssen - jeder, der sie liest, erkennt
das Gegenteil, nur nicht Strom- und Hafenbau.
Das Verwaltungsgericht hat das Amt für Strom- und Hafenbau
belehrt, dass die Daten herauszugeben sind. Zum Ergebnis s.u.
zu der
Schiffstiefgangs-Statistik 1998 - 2002
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Rettet die Elbe
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