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Planfeststellungsbeschluss - Planergänzungen August 2013 und November 2015 und Beschluss März 2016

Im August 2013 fügten die Elbvertiefungsbehörden zwei Ergänzungen zum Planfeststellungsbeschluss hinzu:
"Vorsorgliche Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot und das wasserrechtliche Verbesserungsgebot nach dem Maßstab einer strengen Status Quo-Theorie"; IBL Umweltplanung GmbH im Auftrag von GWDS und HPA
"Darstellung des öffentlichen Interesses an der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe und der weiteren Ausnahmegründe nach § 34 Abs. 2 WHG/Art. 4 Abs. 7 WRRL"; GWDS und HPA
Unter dem Schock des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Hamburg zur Kühlwassereinleitung des Kraftwerks Moorburg, das die Frage der Verschlechterung von Gewässern gegen die Behördenmeinung beantwortete, und des Spruchs des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Weservertiefung, versuchen die Elbvertiefer verzweifelt, ihre Sache zu retten.

schnapp2pdf.gifDer Förderkreis "Rettet die Elbe" eV hat zu den Planergänzungen I Stellung genommen

Damit war das Elend der Planer noch nicht beendet, denn 2014 ersuchte das Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof um eine Interpretation der Wasserrahmenrichtlinie, wie das Verschlechterungsverbot zu handhaben sei. Das geschah 2015, weshalb das BVerwG den Planern weitere Hausaufgaben aufbrummte. Zu dem 1000seitigen Ergebnis konnten/mussten die Einwender wiederum Stellung nehmen, binnen 6 Wochen.
schnapp2pdf.gifDer Förderkreis "Rettet die Elbe" eV hat zu den Planergänzungen II Stellung genommen

Nach 3 Monaten, am 24.3.2016, erging der "Zweite Ergänzungsbeschluss zum PFB"! Darin wurden Einwendungen der Umweltschützer wiederholt als unbegründet oder längst erledigt abgetan. Nun mussten die vor dem Bundesverwaltungsgericht klagenden Umweltverbände ihre Klageschrift anpassen. "Rettet die Elbe" hat sie durch Stellungnahmen zu folgenden Aspekten der Planfeststellung unterstützt:

schnapp2pdf.gifDie Entwicklung des Tidegeschehens im Zuge der Elbvertiefungen 1976 und 1999
schnapp2pdf.gifDie morphologische Entwicklung der Elbmündung im Takt der Fahrrinnenvertiefung
schnapp2pdf.gifDie fragwürdige Ermächtigung, die Unterwasserdeponien in der Elbmündung auszubauen
schnapp2pdf.gifWie der Sauerstoffhaushalt durch manipulative Statistik und nicht repräsentative Beispiele schön gerechnet wird

Das Bundesverwaltungsgericht hat für die Klägergruppe BUND, Nabu und WWF eine mündliche Verhandlung Dezember 2016 angesetzt. Wie mit den Klagen der weiteren 12 Klägergruppen verfahren wird, hat das Gericht noch nicht erklärt.
schnappfisch

Förderkreis »Rettet die Elbe« eV


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