Planfeststellungsbeschluss - Planergänzungen August 2013 und November 2015 und Beschluss März 2016
Im August 2013 fügten die Elbvertiefungsbehörden zwei Ergänzungen zum Planfeststellungsbeschluss hinzu:
"Vorsorgliche Bewertung der
Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf das wasserrechtliche
Verschlechterungsverbot und das wasserrechtliche Verbesserungsgebot
nach dem Maßstab einer strengen Status Quo-Theorie"; IBL Umweltplanung
GmbH im Auftrag von GWDS und HPA
"Darstellung des öffentlichen Interesses an der Fahrrinnenanpassung von
Unter- und Außenelbe und der weiteren Ausnahmegründe nach § 34 Abs. 2
WHG/Art. 4 Abs. 7 WRRL"; GWDS und HPA
Unter dem Schock des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Hamburg zur
Kühlwassereinleitung des Kraftwerks Moorburg, das die Frage der
Verschlechterung von Gewässern gegen die Behördenmeinung beantwortete,
und des Spruchs des Bundesverwaltungsgerichts gegen die
Weservertiefung, versuchen die Elbvertiefer verzweifelt, ihre Sache zu
retten.
Der Förderkreis "Rettet die Elbe" eV hat zu den Planergänzungen I Stellung genommen
Damit war das Elend der Planer noch nicht beendet, denn 2014 ersuchte
das Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof um eine
Interpretation der Wasserrahmenrichtlinie, wie das
Verschlechterungsverbot zu handhaben sei. Das geschah 2015, weshalb das
BVerwG den Planern weitere Hausaufgaben aufbrummte. Zu dem 1000seitigen
Ergebnis konnten/mussten die Einwender wiederum Stellung nehmen, binnen
6 Wochen.
Der Förderkreis "Rettet die Elbe" eV hat zu den Planergänzungen II Stellung genommen
Nach 3 Monaten, am 24.3.2016, erging der "
Zweite Ergänzungsbeschluss
zum PFB"! Darin wurden Einwendungen der Umweltschützer wiederholt als
unbegründet oder längst erledigt abgetan. Nun mussten die vor dem
Bundesverwaltungsgericht klagenden Umweltverbände ihre Klageschrift
anpassen. "Rettet die Elbe" hat sie durch Stellungnahmen zu folgenden Aspekten der Planfeststellung unterstützt:
Die Entwicklung des Tidegeschehens im Zuge der Elbvertiefungen 1976 und 1999
Die morphologische Entwicklung der Elbmündung im Takt der Fahrrinnenvertiefung
Die fragwürdige Ermächtigung, die Unterwasserdeponien in der Elbmündung auszubauen
Wie der Sauerstoffhaushalt durch manipulative Statistik und nicht repräsentative Beispiele schön gerechnet wird
Das Bundesverwaltungsgericht hat für die Klägergruppe BUND, Nabu und
WWF eine mündliche Verhandlung Dezember 2016 angesetzt. Wie mit den
Klagen der weiteren 12 Klägergruppen verfahren wird, hat das Gericht
noch nicht erklärt.