Planfeststellungsbeschluss - Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht
Der Förderkreis "Rettet die Elbe" eV hat keine Klage gegen den
Planfeststellungsbeschluss Elbvertiefung eingereicht, weil das
Prozesskostenrisiko für eine kleine Organisation zu hoch ist. Er
unterstützt jedoch fachlich die Kläger und hat mit einem Gutachten
beigetragen, die Klagen zu untermauern.
Dies sind folgende Dokumente: Gutachten zu Morphologie, Sauerstoffhaushalt und Mindertide Gutachten zur Begegnungsstrecke für große Schiffe