Förderkreis »Rettet die Elbe« eV
Pressemitteilung
Hamburg, den 19.06.2017
Elbvertiefung: Ein Garten für den Schierlings-Wasserfenchel
Mitte Juni haben die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes (WSV) und die Hamburg Port Authority (HPA) einen „Meilenstein auf
dem Weg zur Elbvertiefung“ verkündet: man habe eine Fläche gefunden, auf
der der Doldenblütler künftig ungestört und geschützt gedeihen könne.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte bekanntlich die vorgesehene
Ausgleichsmaßnahme „Kreetsand/Spadenlander Busch“ als rechtswidrig
verworfen.
Bei dem ausgesuchten Gebiet handelt es sich um die betonierten
Absetzbecken des 1991 stillgelegten Elbwasserwerks Kaltehofe. Sie stehen
unter Denkmalschutz und befinden sich im Naturschutzgebiet
Auenlandschaft Norderelbe. Laut amtlichem Vorschlag soll das heutige
Binnendeichsgebiet mit einem Graben aus der Billwerder Bucht unter der
Autobahn A1 an das Tidegeschehen angeschlossen werden.
Die Behörden müssen jetzt für ihren „Meilenstein“ ein
Planergänzungsverfahren durchführen, in dem geprüft wird, ob das Projekt
entgegen anderer Bestimmungen (s.o.) zulässig ist, ob das mit der
Tidebeeinflussung funktioniert, und ob sich der
Schierlings-Wasserfenchel tatsächlich dort ansiedelt. Zudem liegt die
Flächengröße von etwa sieben Hektar weit unter der nicht genehmigten
Maßnahme Kreetsand von 42 Hektar. An diesem Kleinmut des Senats wird die
Elbvertiefung hoffentlich scheitern.
Der Lebensraum des Schierlings-Wasserfenchel liegt vor dem Deich im
Wattsaum an der Tidehochwasserlinie. Seine Samen werden von dort weg
bzw. hin transportiert, wodurch der Bestand sich regeneriert. Der
Schierlings-Wasserfenchel ist Teil einer Pflanzen- und Tiergemeinschaft.
All das muss in den Absetzbecken künstlich hergestellt werden.
Das Resultat wird eine Schierlings-Wasserfenchel - Zuchtanstalt sein,
ebenso könnte Hamburgs Wirtschaftssenator Horch auch ein Tidebiotop in
Planten und Blomen in einem Gewächshaus anlegen.
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