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Förderkreis »Rettet die Elbe« eV
Nernstweg 22, 22765 HAMBURG, Tel.: 040 / 39 30 01
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Pressemitteilungen

Hamburg, den 2. Mai 2007

Geplante Elbvertiefung (Ende der Auslegung der Planunterlagen am 4. Mai 2007)

Ein Schaden für die Umwelt und die Wirtschaft

Der Förderkreis »Rettet die Elbe« eV hat die Planunterlagen ausgewertet und kommt zu folgenden Ergebnissen:

Die Planung entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften, weil sie unvollständig ist und gegen verschiedene Gesetze verstößt. Es werden nach Bundesnaturschutzgesetz geschützte Biotope vernichtet. Das Vorhaben verstößt gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie.

Eine Alternativenprüfung wurde nicht durchgeführt, ist aber gemäß UVPG unerlässlich.

In der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird von den Gutachtern nach dem Motto bewertet, viel schlimmer als mit dem heutigen Zustand werde es durch die erneute Vertiefung nicht kommen. Notfalls werden Daten weggelassen, wie bei den Sauerstofflöchern, die nach der letzten Vertiefung deutlich zugenommen haben, nachdem es der Elbe in fünf Jahren zuvor schon wesentlich besser ging.

Der Tidenhub wird laut Gutachten auf dem längsten Teil der Strecke der Tideelbe zunehmen.

Die Strömungsgeschwindigkeiten werden an schon jetzt kritischen Uferzonen verstärkt. Z.B. auf der Strecke Otterndorf - Cuxhaven wird laut Gutachten sowohl der Flut- als auch der Ebbestrom am Deichfuß entlang erhöht.

Die geplanten Ufer- und Strandvorspülungen mit Baggergut auf Wattflächen bis über die Hochwasserlinie, z.B. auf dem Hetlinger Watt und dem Wittenbergener Strand verkleinern den Flutraum. Dies widerspricht dem Sedimentmanagementkonzept von HPA und WSD, dass zwischen Geesthacht und Glückstadt die Fluträume zu vergrößern seien. Die Auffassung, dass bei Ufervorspülungen das Watt durch eine gleichwertige Vordeichsfläche ersetzt und damit der Eingriff ausgeglichen sei, widerspricht Sinn und Buchstaben des Naturschutzgesetzes.

Flachwasserzonen werden durch die Unterwasserablagerungen des Aushubs kaum geschaffen, und wenn, dann nicht dort, wo sie zur  Verbesserung des Sauerstoffhaushalts notwendig wären.

Die (einzige) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme Schwarztonnensander Nebenelbe ist keine geeignete und ausreichende Maßnahme um den Eingriff in das Ökosystem Elbe auszugleichen. Es werden wertvolle Wattflächen von ca. 77 ha vernichtet.

Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist fehlerhaft, da diese nur die regionalwirtschaftlichen Nutzen und Kosten aber keine volkswirtschaftliche (gesamtwirtschaftliche) Untersuchung unter Einbeziehung aller geplanten und von der Allgemeinheit  bezahlten Maßnahmen der norddeutschen Häfen beinhaltet.

Containerschiffe mit einem tatsächlichen Tiefgang größer als 13,5 m können bereits jetzt den Hamburger Hafen erreichen. Im  Jahr 2005 gab es mit Vollcontainerschiffen lediglich 413 Schiffsereignisse von 10.374 mit einem tatsächlichen Tiefgang in  Frischwasser größer als 12,80 m, die mit tideabhängiger Fahrt dennoch ihr Ziel erreichten.

Der Senat der Stadt Hamburg und die Hafenwirtschaft behaupten, der Hafen sei der wichtigste Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber  der Stadt Hamburg. Es gibt allerdings keine fundierte Aussage über die tatsächliche Wertschöpfung des Hafens. Gleichwohl wird  der Steuerzahler für die Elbvertiefung mit mehr als 300 Mio. EURO zur Kasse gebeten. Die in dem Antrag gemachten Angaben sind  unseriös, nicht nachvollziehbar und beruhen lediglich auf Schätzungen. In der Schätzung zur regional- und  gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des Hamburger Hafens im Jahr 1990 betrug die Zahl der direkt hafenabhängig Beschäftigten  95.076, und 2001 nur noch 74.575, ein Rückgang von rund 20.000 Arbeitsplätzen.

schnappfisch

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