Förderkreis »Rettet die Elbe« eV
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Pressemitteilungen
Hamburg, den 2. Mai 2007
Geplante Elbvertiefung (Ende der Auslegung der Planunterlagen am 4. Mai 2007)
Ein Schaden für die Umwelt und die Wirtschaft
Der Förderkreis »Rettet die Elbe« eV hat die Planunterlagen ausgewertet und kommt zu folgenden Ergebnissen:
Die Planung entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften, weil sie
unvollständig ist und gegen verschiedene Gesetze
verstößt. Es werden nach Bundesnaturschutzgesetz
geschützte Biotope vernichtet. Das Vorhaben verstößt
gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie.
Eine Alternativenprüfung wurde nicht durchgeführt, ist aber gemäß UVPG unerlässlich.
In der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird von den Gutachtern
nach dem Motto bewertet, viel schlimmer als mit dem heutigen Zustand
werde es durch die erneute Vertiefung nicht kommen. Notfalls werden
Daten weggelassen, wie bei den Sauerstofflöchern, die nach der
letzten Vertiefung deutlich zugenommen haben, nachdem es der Elbe in
fünf Jahren zuvor schon wesentlich besser ging.
Der Tidenhub wird laut Gutachten auf dem längsten Teil der Strecke der Tideelbe zunehmen.
Die Strömungsgeschwindigkeiten werden an schon jetzt kritischen
Uferzonen verstärkt. Z.B. auf der Strecke Otterndorf - Cuxhaven
wird laut Gutachten sowohl der Flut- als auch der Ebbestrom am
Deichfuß entlang erhöht.
Die geplanten Ufer- und Strandvorspülungen mit Baggergut auf
Wattflächen bis über die Hochwasserlinie, z.B. auf dem
Hetlinger Watt und dem Wittenbergener Strand verkleinern den Flutraum.
Dies widerspricht dem Sedimentmanagementkonzept von HPA und WSD, dass
zwischen Geesthacht und Glückstadt die Fluträume zu
vergrößern seien. Die Auffassung, dass bei
Ufervorspülungen das Watt durch eine gleichwertige
Vordeichsfläche ersetzt und damit der Eingriff ausgeglichen sei,
widerspricht Sinn und Buchstaben des Naturschutzgesetzes.
Flachwasserzonen werden durch die Unterwasserablagerungen des Aushubs
kaum geschaffen, und wenn, dann nicht dort, wo sie zur
Verbesserung des Sauerstoffhaushalts notwendig wären.
Die (einzige) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme Schwarztonnensander
Nebenelbe ist keine geeignete und ausreichende Maßnahme um den
Eingriff in das Ökosystem Elbe auszugleichen. Es werden wertvolle
Wattflächen von ca. 77 ha vernichtet.
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist fehlerhaft, da diese nur die
regionalwirtschaftlichen Nutzen und Kosten aber keine
volkswirtschaftliche (gesamtwirtschaftliche) Untersuchung unter
Einbeziehung aller geplanten und von der Allgemeinheit bezahlten
Maßnahmen der norddeutschen Häfen beinhaltet.
Containerschiffe mit einem tatsächlichen Tiefgang
größer als 13,5 m können bereits jetzt den Hamburger
Hafen erreichen. Im Jahr 2005 gab es mit Vollcontainerschiffen
lediglich 413 Schiffsereignisse von 10.374 mit einem tatsächlichen
Tiefgang in Frischwasser größer als 12,80 m, die mit
tideabhängiger Fahrt dennoch ihr Ziel erreichten.
Der Senat der Stadt Hamburg und die Hafenwirtschaft behaupten, der
Hafen sei der wichtigste Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber der
Stadt Hamburg. Es gibt allerdings keine fundierte Aussage über die
tatsächliche Wertschöpfung des Hafens. Gleichwohl wird
der Steuerzahler für die Elbvertiefung mit mehr als 300 Mio. EURO
zur Kasse gebeten. Die in dem Antrag gemachten Angaben sind
unseriös, nicht nachvollziehbar und beruhen lediglich auf
Schätzungen. In der Schätzung zur regional- und
gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des Hamburger Hafens im Jahr 1990
betrug die Zahl der direkt hafenabhängig Beschäftigten
95.076, und 2001 nur noch 74.575, ein Rückgang von rund 20.000
Arbeitsplätzen.