ElbvertiefungPRESSEKONFERENZ 29.8.1997Geplante Elbvertiefung und die negativen FolgenDer Senat der Stadt Hamburg und die Hafenwirtschaft behaupten, der Hafen sei der wichtigste Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber der Stadt Hamburg. Es gibt allerdings keine fundierte Aussage über die tatsächliche Wertschöpfung des Hafens und es werden immer mehr Arbeitsplätze im Hafen abgebaut. Gleichwohl wird der Steuerzahler mit jährlich DM 300 Mio. zur Kasse gebeten, nur um den Hafen zu unterhalten. Das ist unverantwortlich, weil dem nur wesentlich geringere Einnahmen
gegenüberstehen!
Die bisherigen Eingriffe in das System Elbe haben bereits dazu geführt, daß von dem ehemaligen Stromspaltungsgebiet in Hamburg mit vielen Inseln und Elbarmen praktisch nur noch die Süderelbe und Norderelbe verblieben sind. Durch Strombaumaßnahmen und Eindeichungen sind in den letzten 30 Jahren ca. 75 % der Vordeichsflächen vernichtet worden und die Regenerationsfähigkeit der Elbe wurde weitestgehend zerstört. Viele Aufwuchsgebiete und Lebensräume für Fische und vieles andere ging verloren. Hierzu zählen auch die Nebengewässer, Schilfgürtel und Watten. Diese Ausbaumaßnahmen haben dazu geführt, daß die Sturmfluten um etwa 60 cm höher auflaufen, der Tidehub in Hamburg ca. 1 m höher geworden ist und sich die Brackwasserzone stromaufwärts verschoben hat. Die Verlandung von Nebenelben, Altarmen hat zugenommen, weil das Wasser bei Ebbe erheblich schneller und auf einen tieferen Stand abläuft und sich das erodierte Sediment dort ablagert. Jede weitere Vertiefung wird diese negativen Folgen fortsetzen. Von den Behörden und Planern wird behauptet, daß durch die weitere Vertiefung der Elbe keine Verschlechterung des jetzigen Zustandes erfolgt und der Eingriff nur minimal sein wird. Diese Behauptung entpuppt sich nach erster Analyse der Umweltverträglichkeitsuntersuchung als reine Demagogie. Wir fordern dagegen, die Schiffe müssen sich dem derzeitigen Ausbauzustand der Elbe anpassen und nicht umgekehrt. 1. Fahrwassertiefen und -breitenDie jetzige Mindesttiefe der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe liegt -13,5 m unter Kartennull (KN). Diese Mindesttiefe wird aber in der Regel durch Unterhaltsbaggerungen, durch Baggertoleranzen und durch Vorratsbaggerungen im ungünstigen Fall um bis zu 1 m bereits jetzt überschritten.
Quelle: UVU zur Anpassung der Fahrrinne, Materialband XIV Von Wedel bis Bielenberg wird die Fahrrinne um rund 50 m verbreitert.
Im Außenelbebereich seewärts von Cuxhaven wird die Breite um
bis zu 100 m zurückgenommen. Unklar bleiben die restlichen Abschnitte.
In der UVU Materialband XIV; Umweltnutzungen - Teil A heißt es dazu
"In den übrigen Abschnitten der Unterelbe bleiben die Fahrrinnenbreiten
im wesentlichen erhalten". Eine differenzierte Angabe über die Fahrrinnenbreiten
fehlt hier.
2. Ÿnderung der TidewasserständeIm Hamburger Bereich zwischen Stromkilometer 615 bis 645 wird das mittlere Tidehochwasser um 4 cm ansteigen und das mittlere Tideniedrigwassers um bis zu 7 cm abnehmen. Im Bereich des Hamburger Stromspaltungsgebiet wird der Tidehub um 11 cm ansteigen (jetziger mittlerer Tidenhub 3,3 m) .3. StrömungsgeschwindigkeitenDie Strömungsgeschwindigkeiten im jetzigen Ausbauzustand sind bereits so hoch, daß sie hinsichtlich ihrer Bedeutung für Fische bereits als "Strömungsstress" bezeichnet werden.Sie liegen bereits nahe an oder über der maximalen Schwimmgeschwindigkeit der stärksten Fische. Nach Möller (1990) betragen die Maximalschwimmgeschwindigkeiten für Stint 0,38 - 0,50 m/s, Flunder 0,49 - 0,78 m/s, Aal 0,61 - 0,82 m/s. Die Stömungsgeschwindigkeit soll nach der Vertiefung maximal 0,11 m/s im Bereich der Fahrrinne und der angrenzenden Gebiete zunehmen. Daraus ergeben sich folgende Strömungsgeschwindigkeiten nach der Vertiefung: Im Ergebnis bedeutet dies erhebliche negative Auswirkungen auf den Elbfischbestand und dauerhaft negative Auswirkungen für die fischereiliche Nutzung. Diese erheblichen Beeinträchtigungen der Fischfauna durch die geplante Vertiefung werden sowohl von Möller (1990) als auch von Kausch im Materialband VII (1997) der Umweltverträglichkeitsuntersuchung bestätigt.
4. Auswirkungen auf die ElbfischereiIm Fischereiwirtschaftlichen Gutachten, Teil 2: Prognose, heißt es dazu:
5. Planverfahren - NachtragDer Plan zur Fahrrinnenvertiefung muß in einem förmlichen Verfahren aufgestellt werden.
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