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Schiffstiefgänge auf der Unterelbe von 1998 bis 2002


Kapitelende

Im Juli 1999 baten wir die Wirtschaftsbehörde Hamburg (Strom- und Hafenbau) um Überlassung der Daten  über die tatsächlichen Schiffstiefgänge der Schiffe für das Jahr 1998, die den Hamburger Hafen anlaufen und wieder verlassen. Das sich daraus aber ein Rechtsstreit entwickeln würde, haben wir allerdings nicht erwartet. Die Behörde hatte unser Anliegen im August 1998, wegen angeblichem Zeit- und Kostenaufwand abgelehnt und auf die Lotsstatistik verwiesen. Da diese nicht die Detailtiefe hat wie die angeforderten Daten, haben wir dies abgelehnt und einen Antrag nach Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt. Der mit einem Gebührenbescheid in Höhe von 94,00 DM im Oktober 1999 wiederum abgelehnt wurde. Um die begehrten Daten zu erhalten, mussten wir Wiederspruch einlegen, der wiederum von Strom- und Hafenbau abgelehnt wurde. Da blieb uns nur noch der Gang vor das Hamburger Verwaltungsgericht übrig, bei dem wir die Klage zur Herausgabe der Daten im Januar 2000 einreichten.
Im Verlaufe des Prozesses hat die Behörde immer wieder neue Begründungen angeführt, die sich  auf den Datenschutz, Betriebsgeheimnis, unverhältnismäßig hoher Aufwand und es seien keine Umweltdaten bezogen.
Das dies alles vorgeschobene Gründe waren, wurde aus den Gerichtsakten deutlich in denen sich auch die internen Vermerke von Strom- und Hafenbau befinden. Hieß es zuerst noch:
“...können wir uns diesem Wunsch wohl nicht verschließen“
gemeint ist damit die Herausgabe der Daten. Dann aber:
“Wie wir wissen, hat der Förderkreis “Rettet die Elbe“ diese Daten entsprechend einseitig und irreführend kommentiert via Internet publik gemacht (Tenor: Die Elbvertiefung ist überflüssig, da die Containerschiffe kaum die auf der Elbe zulässigen Tiefgänge ausnutzen). Es ist davon auszugehen, dass durch die Fortschreibung der Zeitreihe in das Jahr 1998 diese unsachliche Darstellung fortgeführt werden soll. (...) Vor diesem Hintergrund raten wir von einer Weitergabe der Detaildaten an den Förderkreis “Rettet die Elbe“ ab.“ 
Ob es sich um eine unsachliche Darstellung handelt und die Containerschiffe im Jahr 1997 die Tiefgangsmöglichkeiten nicht ausgenutzt haben kann unter Welche Schiffe brauchen die Vertiefung? nachgelesen werden. Strom- und Hafenbau hat allerdings bisher keine Anstalten unternommen, gegen unsere Darstellung vorzugehen. 
Vielmehr geht wohl die Angst in der Behörde um, dass wir mit unserer Darstellung sehr wohl richtig liegen und die Behördenmitarbeiter ihre originäre Arbeit machen müssen, die wir ihnen ja abgenommen haben. Denn wir sollten uns mit der Lotsstatistik zufrieden geben, die laut Behörde “... längst nicht so detailreich ist, dafür aber ohne zusätzlichen HT - Aufwand zur verfügung gestellt werden könnte.“
So ging es dann bis zum 26.11.2002, als das Verwaltungsgericht in einem Vergleich (Aktenzeichen 11 VG 207/2000) der Behörde auferlegte die Daten zur Verfügung zu stellen. Wir haben dem Vergleich aus zwei Überlegungen zugestimmt, erstens der weitere Prozess hätte noch Jahre dauern können und zweitens ist aus der Kostenaufteilung (¾ der Kosten musste die Behörden tragen) eine deutliche Tendenz zu erkennen.     
Nur wenige Containerschiffe nutzen die auf der Elbe zulässigen Tiefgänge  
Die Ergebnisse unserer Auswertungen  zeigen auch für die Jahre 1998 bis 2002, dass die Containerschiffe kaum den zulässigen Tiefgang auf der Elbe nutzen. Insgesamt hat die Anzahl der Schiffe mit einem Konstruktionstiefgang von über 14,00 Meter in Frischwasser (Salzwasser = 13,70 Meter) zwar zugenommen, aber im Jahr 2002 gab es nur 156 Schiffsereignisse von insgesamt 6948 die einen größeren tatsächlichen Tiefgang von mehr als 12,80 Meter hatten. Das heißt nur diese Schiffe mussten eventuell ihre Ankunft oder Abfahrt den Tideverhältnissen anpassen, weil sie nur Tideabhängig die Elbe befahren können.
 
Die folgenden Grafiken zeigen die Anzahl der Schiffsereignisse (Hamburg An/Hamburg Ab) auf der Unterelbe nach Schiffsgrößen mit dem maximal möglichem Konstruktionstiefgang für die Jahre 1997 bis 2002.
 

 
 

 
 

 
 

 
 

 

 

 

Die Anzahl tiefergehenden Schiffe hat zwar zugenommen, aber deswegen muss die Unterelbe nicht vertieft werden. Ausschlaggebend ist nicht der max. Konstruktionstiefgang sondern der tatsächliche Tiefgang. Containerschiffe die Hamburg anlaufen sind nur teilbeladen, weil sie vorher andere Häfen in Europa anlaufen.  Welchen tatsächlichen Tiefgang insbesondere die Containerschiffe hatten, für die die Unterelbe jetzt wieder vertieft werden soll, zeigen die folgenden Grafiken.
 

 
 

 
 

 
 

 
 

 
 

 

 

 

 

 
 

 
 

 
 

 
 

 
 

 
 


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update Januar 2005

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