Förderkreis »Rettet die Elbe« eVKapitelende Bilanz 1. Woche ErörterungSchikanen und einseitige VerhandlungsführungAlle Anträge der Einwender und von Anwälten, die solche vertreten, die auf 3 Wochen angesetzte Erörterung so zu organisieren, daß die Teilnahme und Information über den Verlauf den BürgerInnen erleichtert wird, z.B. Beginn der Termine am Nachmittag statt morgens, Führung eines Wortprotokolls, Ausgabe eines Ergebnisprotokolls vom Vortag, wurden von der Planfeststellungsbehörde abgelehnt. Die Anträge, die schriftlich gestellt werden müssen, werden nur mündlich beschieden. Der Versammlungsleiter, Regierungsdirektor Hartmann-Heuer, legt keinen Wert auf Aufklärung von Sachverhalten, wenn Fragen der Einwender nicht oder ausweichend von den "Antragstellern" beantwortet werden.Antragsteller und Planfeststellungsbehörde unterstehen demselben Amt, dem für Strom- und Hafenbau. Schon diese Tatsache weckt Besorgnis, die Planfeststellungsbehörde könne nicht objektiv die Argumente abwägen. Ein diesbezüglicher Antrag von Rettet die Elbe (s. Anlage) wurde jedoch ohne triftige Gründe zurückgewiesen. Gefahr für das ganze Mühlenberger LochEin Passus in den Antragsunterlagen legt den Verdacht nahe, die Airbus Industries werde den A3XX nur an das Hamburger Werk vergeben, wenn über die jetzt beantragten 140 ha Nutzfläche eine Option auf weitere Fläche geboten werde (Rostock wirbt betont mit diesem Angebot). Antragsteller und Planfeststeller versuchten abzuwiegeln, heute ginge es nur um die 140 ha, weigerten sich aber auch, den Passus einfach zu streichen. Es ist also doch etwas dran: sollte der erste Teil des Mühlenberger Lochs zugeschüttet sein, wird DA Appetit auf mehr Fläche äußern, und mit Verweis auf die Antragsunterlagen wird der Senat sein Versprechen erfüllen wollen.Ist der A3XX "zukunftsbeständig"?Senat und Bürgerschaft haben sich mit der Unterschrift unter die Aalborg-Charta verpflichtet, die Politik der Stadt in besonderer Weise an den Zielen "Schutz des Klimas" und "Zukunftsbeständigkeit" auszurichten. Ohne Frage ist der rasant wachsende Luftverkehr ein Faktor, der das Klima beeinflußt (Anlage, Studie des Umwelbundesamts ). Ob Hamburg in rein ökonomisches Wachtum oder in einen Struktur- und Bewußtseinswandel investiert, wurde bei der Planung des A3XX nicht berücksichtigt, wie sich auch in der Erörterung bestätigte.ArbeitsplätzeDer operative Gewinn des Daimler-Konzerns ist im Jahr 1997 von 2,4 auf 4.3 Milliarden DM um rund 80 Prozent gestiegen, der Umsatz stieg um rund 17 Prozent, der Aktienkurs hat sich veranderthalbfacht. Im letzten Jahr wurden weltweit 10.000 Arbeitsplätze geschaffen, das entspricht einer Steigerung von 10%. In Deutschland nahm die Zahl der Beschäftigten aber nur um gerade mal 1 Prozent zu (Daimler-Benz Jahresbericht von 1997). Diese Zahlen legen in jedem Falle Zweifel an der Behauptung nahe, allein durch die DA-Erweiterung würden 4.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Die Wirtschaftsbehörde und ihr Gutachter konnten keine konkreten Gründe für die Behauptung nennen. Der Vertreter der DA, Geschäftsführer Puttfarcken, schwieg vorsichtshalber. Das Gerücht um die neuen Arbeitsplätze ist der Nasenring, an dem der Senat sich von der DA herumführen läßt.Die hamburgischen Statistiken zu staatlichen Investitionen, Arbeitslosen und Beschäftigten lassen nicht den Schluß zu, ein Vorhaben wie die DA-Erweiterung könnte einen positiven Einfluß haben ( Anlage Statistik). Befürchtet wurde von mehreren BürgerInnen vielmehr, da die Stadt Hamburg sich das Geld leihen müßte, daß der resultierende jährliche Zinsaufwand zu massiven Abbau von Stellen in Kindergärten, Schulen und öffentlichen Einrichtungen führen werde. Fehlende Nutzen-Kosten-Untersuchung nach LandeshaushaltsordnungIn bezug auf Flächeninanspruchnahme und Haushaltsmittelbindung zählt die DA-Erweiterung mit zu den größten Projekten die Hamburg je in Angriff genommen hat. Im 7 der Hamburger Landeshaushaltsordnung sind für "geeignete Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung" Nutzen-Kosten-Untersuchungen vorgeschrieben mit dem Ziel, optimale Handlungsstrategien zu ermitteln. Erst nach erfolgter Analyse kann überhaupt festgestellt werden, ob sich aus der geplanten Maßnahme ein Nutzen zum Wohle der Allgemeinheit ergeben kann.Der Antragsteller lehnte in der Erörterung eine Nutzen-Kosten-Untersuchung ab, weil dazu die Zahlen veröffentlicht werden müßten, in welcher Höhe der Senat das Vorhaben subventionieren will. Damit wird zugegeben, daß die Subventionen über das nach den europäischen Richtlinien zulässige Maß weit hinausgehen. Der Senat versucht, seine Wirtschafts- und Finanzpolitik jeder demokratischen und rechtsstaatlichen Kontrolle zu entziehen. Weil der Förderkreis Rettet die Elbe bei der EU-Kommission Beschwerde wegen Verstoßes gegen das Beihilfeverbot nach Artikel 92 EG-Vertrag eingereicht hat, wurde er gar vom Wortführer der Antragsteller, Gutachter Bodo Fischer, verdächtigt, zugunsten fremder Mächte gegen Hamburg zu arbeiten. Anlage 1Antrag auf BefangenheitFörderkreis Rettet die Elbe2.2.1999 Die Planfeststellungsbehörde in Person von Herrn Hartmann-Heuer wird wegen Befangenheit von ihrer Aufgabe entbunden. Begründung: Da die Planfeststellungsbehörde demselben Amt (Strom- und Hafenbau) unterstellt ist, das den Antrag und die Mittel hat, die Planunterlagen zu erarbeiten und den Antrag für das Vorhaben zu stellen und zu vertreten, ist die Unabhängigkeit und Objektivität der Planfeststellung nicht gewährleistet. Folgende Gründe ergeben sich hierfür aus den Planunterlagen, dem bisherigen Verlauf der Erörterung und einer gezielten Befragung unter dem Tagesordnungspunkt "Befangenheit der Planfeststellungsbehörde". Im Gegensatz zur Eilentscheidung des OVG vom 23.09.1996 in der Sache Hafenerweiterung Altenwerder tritt das Amt Strom- und Hafenbau nicht als Antragsteller auf, der eine Infrastrukturmaßnahme zur allgemeinen Nutzung durch (Hafen)Betriebe anstrebt, und zwar auf Grundlage eines zu diesem Zweck geschaffenen Gesetzes (HafenEG). Der Antrag des Amtes Strom- und Hafenbau zur Erweiterung der DA soll dem wirtschaftlichen Erfolg eines einzelnen Unternehmens dienen. Die Pläne müssen so beschaffen sein und festgestellt werden, dass die DA später mit wirtschaftlichem Erfolg den A3XX bauen kann. Das Amt Strom- und Hafenbau verknüpft mit dem Antrag unmittelbar ein Gewinninteresse. Gewinnmindernde Auflagen im Planbeschluss muss das Amt deshalb vermeiden. Die Wirtschaftsbehörde, Amt Strom- und Hafenbau, Abteilung Planung,
hat eine "Planungsgesellschaft Finkenwerder" (PGF) in der privatrechtlichen
Form einer GmbH gegründet. Die PGF nutzt den bislang im Amt beschäftigten
Herrn Wiedemeyer als Geschäftsführer sowie Räume und Sachmittel
in der Wirtschaftsbehörde, Alter Steinweg 4. Auf Befragen verweigerten
die Antragsteller jede Antwort, welchen Umsatz die PGF tätigt, ob
Herr Wiedemeyer weiterhin von der Behörde bezahlt wird und ob die
PGF die Einrichtungen im Alten Steinweg entgeltlich nutzt.
Das Amt Strom- und Hafenbau verfügt schließlich über einen Haushaltstitel für die Planungskosten in erheblicher Höhe, der allein dadurch ein Gewicht bei allen Entscheidungen des Amtes haben wird. Auf Befragen verweigerten die Antragsteller, vertreten durch den Gutachter Herrn Bodo Fischer, jede Auskunft zur Höhe des/der Titel/s oder gar zur Verteilung der Mittel an Gutachter, für Werbemittel und dergl. Die Planfeststellungsbehörde und ihre Personen sind weiterhin Teil und Beschäftigte des Amtes Strom- und Hafenbau und unterstehen dessen Amtsleiter. Nach Auskunft des Leiters der Anhörung, Herrn Hartmann-Heuer, wurde ihm keinerlei Weisung erteilt, welches Ergebnis das Verfahren haben solle. Nach Auskunft von Herrn Hartmann-Heuer wurden jedoch keine Vorkehrungen getroffen, die Planfeststellungsbehörde auch strukturell abzusichern, damit Entscheidungen des Amtes und seines Leiters keinen Einfluss ausüben, wenn sie in der Eigenschaft des Amtes als Antragsteller oder Unternehmer getroffen werden. Es ist z.B. kein Budget eingerichtet, über das der Leiter der Anhörung ohne Zustimmung des Amtsleiters entscheiden könnte. Aus den obenstehenden Gründen besteht die Besorgnis der Befangenheit. Anlage 2Der A3XX ist ein Projekt, das Einfluß auf das globale Klima hat.
"Wir werden versuchen, solche Arbeitsplätze zu schaffen, die zur Beständigkeit der Gemeinschaft beitragen, um damit die Arbeitslosigkeit zu vermindern. In unseren Bemühungen um die Ansiedlung von Unternehmen oder Schaffung von Arbeitsplätzen werden wir die Auswirkungen der Geschäftsideen auf die Zukunftsbeständigkeit prüfen, um die Schaffung von Langzeitarbeitsplätzen und die Herstellung von langlebigen Produkten im Einklang mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit zu fördern." Anlage 3Beschäftigte, Arbeitslose, offene Stellen und Kurzarbeiter
Das Verfahren wurde ohne Berücksichtigung der Einwände durchgezogen und der Plan im Mai 2000 festgestellt. Um das noch zu toppen, wurde im Juli 2000 der sofortige Vollzug genehmigt, d.h. trotz hundertfacher Klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen den Planbeschluss sollten vollendete Tatsachen geschaffen werden. Folgerichtig wurde im Eilverfahren gegen den Sofortvollzug geklagt. Im Dezember 2000 gab das Verwaltungsgericht einigen Klägern Recht, was jedoch vom Oberverwaltungsgericht im Februar 2001 kassiert wurde. Die Klagen in der Hauptsache liegen noch in der ersten Instanz, und wenn endlich eine Verhandlung angesetzt sein wird, wird das Mühlenberger Loch zugeschüttet sein. update August 2001 Kapitelanfang |