DaimlerChrysler Aerospace Airbus GmbH Postfach
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Frau Heike HohIfeId
Hermannstrasse 40-46
20459 Hamburg
DaimlerChrysler Aerospace Airbus
Ihr Ansprechpartner Dr. Weber
Telefon (040) 74 3-786 86
Telefax (040) 74 3-785 85
Unser Zeichen BNF-25-00 Datum 05.07.00
Sehr geehrte Frau Hohlfeld,
unter Bezugnahme auf das am vergangenen Freitag
geführte Gespräch teilen wir Ihnen folgendes mit:
1. Aufgrund der außerordentlich positiven
Resonanz (vgl. nachstehend Nr.2) aus dem Markt hat der Aufsichtrat in seiner
Sitzung am 22.06.2000 die Airbus Industrie ermächtigt, mit Fluggesellschaften
verbindliche Vereinbarungen über die Lieferung
des A3XX abzuschließen.
2. Aufgrund der Bedeutung des Projekts A3XX für
Airbus Industrie (AI) ist ergänzend zu den bisher üblichen Markteinführungsverfahren
für Airbus-Programme eine umfangreiche Recherche bei potentiellen
A3XX-Kunden durchgeführt worden, um in möglichst verlässlicher
Form das Interesse des Marktes am A3XX zu ermitteln. Hierbei wurden den
Kunden sämtliche für eine mögliche Kaufentscheidung erforderlichen
technischen und kommerziellen Daten der A3XX bekannt gegeben.
Es haben 9 Fluggesellschaften bzw. Leasing-Unternehmen
Kaufabsichtserklärungen (z. B. ,Letter of Interest') über insgesamt
56 Flugzeuge abgegeben.
3. Die durch die ATO (Authorization to
Offer, d. Red.) jetzt eingeleitete Phase dient dazu,
verbindliche Lieferverträge zu schließen, um dann unverzüglich
den rein formal noch erforderlichen Programmstart noch möglichst früh
im Laufe dieses Jahres geben zu können. Eine derart nachgeschaltete
Entscheidung ist im übrigen üblich. Sie erfolgt grundsätzlich
erst nach ATO und dem Abschluss einer namhaften Zahl von verbindlichen
Lieferverträgen.
4. Hohe Repräsentanten von AI und der zukünftigen
EADS haben bereits mehrfach in der Öffentlichkeit unmissverständlich
zum Ausdruck gebracht, dass das A3XX-Programm gestartet wird. Es wird in
diesem Zusammenhang auf die Verlautbarungen der CEO's NoeI Forgeard, Philippe
Camus und Rainer Hertrich verwiesen. Außerdem ist bisher jedes Airbus-Programm,
für das die ATO erteilt wurde, anschließend auch tatsächlich
realisiert worden ist.
Der feste Wille, das Programm zu verwirklichen
ergibt sich auch aus den hohen Aufwendungen, die AI und die verschiedenen
Airbus-Partner bereits in das A3XX-Programm getätigt haben.
5. AI ist sich bewusst, dass das gesamte bisherige
Verfahren, die bereits angesprochenen Presseverlautbarungen von hohen Repräsentanten
von AI und die jetzt abzuschließenden Verträge mit festen Lieferterminen
einen ganz besonderen Vertrauenstatbestand bei den Kunden von AI schaffen.
AI weiß selbstverständlich um die Bedeutung dieses in tatsächlicher
und auch in rechtlicher Hinsicht relevanten Faktums. AI wird diesem Vertrauen
der Kunden, das sich selbstverständlich nicht nur auf das A3XX-Programm,
sondern auf AI insgesamt bezieht, in vollem Umfang gerecht werden. Dies
entspricht den Grundsätzen der Unternehmenspolitik von AI. Dass im
übrigen eine derart konsistente Unternehmenspolitik auch zur Folge
hat, relevante Schadensersatzforderungen von Kunden, deren rechtlich geschütztes
Vertrauen durch negative Unternehmensentscheidungen tangiert wäre,
zu vermeiden, ist dabei ein nicht gänzlich unwichtiger Nebeneffekt.
6. Aus den bereits erfolgten Gesprächen mit
den Interessenten für den A3XX einerseits und aufgrund unserer umgangreichen
Markterfahrung andererseits weiß AI, dass die Erstauslieferungen
des A3XX spätestens Ende 2005 erfolgen müssen. Andernfalls ist
es nicht möglich, zum jetzigen Zeitpunkt feste Liefervereinbarungen
mit den Kunden abzuschließen. Für diese ist die Einhaltung zugesagter
Liefertermine von nachvollziehbarer Bedeutung. Dies kommt unter anderem
darin zu Ausdruck, dass regelmäßig die Nichteinhaltung fest
zugesagter Liefertermine mit gravierenden Vertragsstrafenregelungen bewehrt
ist.
7. Die Entscheidung von AI steht unter dem Vorbehalt,
dass die Standorte Hamburg und Toulouse ihre Verpflichtungen erfüllen.
So muss Hamburg die notwendigen Flächenteile im Mühlenberger
Loch zeitgerecht in einem bebaubaren Zustand übergeben, damit der
Bau der Produktionseinrichtungen so abgeschlossen werden kann, dass eine
termingerechte Auslieferung gemäß ATO sichergestellt ist.
Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen ist
es nun dringend erforderlich, alle notwendigen Schritte einzuleiten,
damit die Maßnahmen zur Herrichtung
der Erweiterungsfläche gemäß vorliegendem Terminplan begonnen
werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Puttfarcken
Dr. Weber |