Mühlenberger LochWeitere Pressemitteilungen und MeldungenKapitelendePressemitteilungHamburg, den 19.04.2000
Mühlenberger Loch, Natur- und Landschaftsschutz erledigtDie
Entscheidung der EU- Kommissarin Wallström, das Mühlenberger
Loch zu zerstören, setzt die deutschen und europäischen Naturschutzgesetze
außer Kraft
Mit
dieser Entscheidung wird das letzte großräumige Süßwasserwatt
zwischen Hamburg und der Elbmündung zerstört. Das Mühlenberger
Loch steht unter dem Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Es stellt überdies
einen prioritären Lebensraumtyp i.S. der FFH-Richtlinie dar.
Das
Mühlenberger Loch bietet unzähligen seltenen und geschützten
Vogelarten Rast-, Ruhe- und Lebensraum. Für die Selbstreinigung der
Elbe hat es eine unverzichtbare Bedeutung. Auch ist es die wichtigste ÑKinderstubeì
für die mannigfache Artenvielfalt von Fischen und anderen Wasserlebewesen
der Unterelbe. Diese wichtigen Funktionen des Mühlenberger Lochs wird
unwiederbringlich zerstört
All
diese unbestritten Fakten sind der EU- Kommissarin bekannt.
Öffentliches
Interesse und das Wohl der Allgemeinheit, sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze
sind für Frau Wallström ausschlaggebend gewesen, grünes
Licht für die Zerstörung des Mühlenberger Lochs zu geben.
Dies
wurde bisher weder von der Wirtschaftsbehörde noch von der DA nachvollziehbar
nachgewiesen. Die Stadt Hamburg wird sich noch mehr verschulden müssen,
die Zinslasten trägt die Allgemeinheit.
Ob
und wo der A3XX gebaut wird, ist noch nicht entschieden. Welchen Anteil
an der Montage die DA-Finkenwerder bekommen soll, steht auch noch nicht
fest. Aus diesen Gründen ist das Arbeitsplatzargument reine Spekulation
und dient lediglich der Rechtfertigung für die Zerstörung des
Mühlenberger Lochs.
Hier
wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der allen Zukünftigen Planungen
Tür und Tor öffnet. Landschaft- und Naturzerstörung kann
jetzt ungehindert durchgeführt werden. Die Hamburger Beton- Koalition
kann sich nun rühmen, das Mühlenberger Loch und den Natur- und
Landschaftsschutz abgeschafft zu haben.
PRESSEKONFERENZ 19. Juni 2000Planfeststellungsbeschluss DA-ErweiterungDer
Planfeststellungsbeschluss beruht offensichtlich nur auf politische Vorgaben.
Seine Begründung stützt sich auf Annahmen, die nicht nachvollziehbar
und in sich widersprüchlich sind. Selbstverständlich wurden alle
unsere sachlich fundierten Einwendungen zurückgewiesen.
Die
hervorragende weltweite Bedeutung des Mühlenberger Lochs ist unbestritten,
dies hat auch die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme vom 19. April 2000
bestätigt. Sie ist aber der Ansicht, dass einige Aspekte für
dieses Projekt sprechen, insbesondere die hohe Anzahl von neuen Arbeitsplätzen
und deshalb hier zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen
Interesse vorliegen.
Die
Eu-Kommission hat sich lediglich auf Informationen der Hamburger Wirtschaftsbehörde
gestützt.
Keine neuen ArbeitsplätzeDie
Planfeststellungsbehörde (Pfb) kommt zu dem Schluss: ÑDie bloße
Behauptung, die Ansiedlung der Fertigung des Airbus A3XX in Hamburg brächte
4.000 direkte bzw. indirekte neue Arbeitsplätze, vermag auch im Zusammenhang
mit der Feststellung, allein die heutige Arbeitsmarktsituation sei Bedarfsbegründung
genug, die wirtschaftliche Bedeutung nicht überzeugend darzulegenì
(Planfeststellungsbeschluss S. 79)
Unsere
Forderung zur Veröffentlichung einer vorgeschriebenen Nutzen-Kosten-Analyse
und des Gutachten zur Wirtschaftlichkeit, wurde von der Pfb im Erörterungstermin
als auch im Planfeststellungsbeschluss als unrelevant abgelehnt. Gleichwohl
hat die Pfb zur Überprüfung der marktpolitischen und regionalwirtschaftlichen
Effekte ein unveröffentlichtes Gutachten des Hamburger Senates von
1998 hinzugezogen.
Dieses
Gutachten ist offensichtlich deshalb nicht veröffentlicht worden,
weil es höchstwahrscheinlich belegt, dass die Investition in Höhe
von ca. DM 1,8 Milliarden nicht dem Allgemeinwohl dient, und auch die Arbeitsmarksituation
nicht verbessert.
Als
Ausgangsituation wurden ca. 26.000 Beschäftigte, die in der Luftfahrtindustrie
in der Metropolregion Hamburg tätig sind, angenommen. Diese Zahl ist
insofern falsch, da diese auch die Beschäftigten der Dienstleistungssektoren
der Luftfahrtunternehmen am Flughafen Hamburg beinhalten.
Die
Anzahl der Beschäftigten im Bau und Reparatur von Luft- und Raumfahrzeugen
in Hamburg beträgt aber nur 12.846 (1998) und ist seit 1992 (16.089
Beschäftigte) rückläufig (Statistisches Jahrbuch Hamburg
1995, 1999/2000).
Trotz
dieser Tatsache kommt die Pfb zu dem Ergebnis: Ñ.. dass von der Investition
für Hamburg wichtige zusätzliche Effekte ausgehen, die die regionale
Wirtschaft nachhaltig und dauerhaft positiv beeinflussen.ì Pfb S. 80).
Die
Pfb nimmt an, das ca. 2.000 Arbeitsplätze im DA-Werk Finkenwerder
entstehen und nicht 4.000, wie aus den Antragsunterlagen zu entnehmen ist.
Das
o.g. Gutachten aus 1998 wird kurz im PfB zitiert und prognostiziert, dass
bei der DA, bei den Zulieferern und durch zusätzliche Kaufkraft rund
4.700 Arbeitsplätze entstehen.
Alle
Zahlen geben aber nur den Arbeitsbedarf an, sie sind nicht gleichzusetzen
mit zusätzlich neu entstehenden Arbeitsplätzen, da zunächst
vorhandene Kapazitäten ausgelastet werden (Pfb S. 83).
Eine Investition für zehn JahreDie
Wirtschaftsbehörde geht davon aus, das weltweit ein Bedarf von rund
1.500 Flugzeugen besteht. Wiederum nicht veröffentlichte, aber im
Pfb angeführte Gutachten gehen von 1.208 aus, davon entfallen auf
die AI rund 904 Stück. Bei einer angepeilten Produktion von 92 Flugzeugen
pro Jahr, ist der Bedarf nach zehn Jahren gedeckt.
Keine Definition, was unter Produktion des A3XX zu verstehen istDie
Pfb hat offengelassen, was genau unter "Produktion" zu verstehen ist. In
dieser Frage benutzt die Pfb zunächst unterschiedliche Begriffe wie,
Produktion, Fertigung und Montage.
Allerdings
darf der Plan nur umgesetzt werden, wenn die Produktion des A3XX in Hamburg
erfolgt:
ÑDenn
der Ausbau soll das Werksgelände der DA durch die Herrichtung neuer
Betriebsflächen zum Zwecke der Produktion des Großraumflugzeuges
A3XX erweitern...ì (Pfb S.103)
Unter
dem Begriff Produktion ist mit Sicherheit nicht der Einbau der Inneneinrichtung
zu verstehen, sondern die Herstellung eines fertigen Produktes.
Ausgleichs- und ErsatzmaßnahmenDie
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind nicht ausreichend und können
auch nicht zeitnah umgesetzt werden. Die Pfb sieht dies anders und bezieht
sich u.a. auch auf die Stellungnahme der EU-Kommission, die aber nicht
umfassend beurteilen konnte, ob die Ausgleichsmaßnahmen und deren
Timing die Kohärenz des Netzes Natura 2000 gewährleisten.
Kapitelanfang
Hamburg, den 15.7.1999
PressemitteilungBomben- und Kampfmittelräumumg im Mühlenberger LochDie Wirtschaftsbehörde sucht nach immer neuen Wegen, um Fakten für die geplante DA-Erweiterung zu schaffen.Die Wirtschaftsbehörde will in den nächsten Tagen mit der
Räumung von Kampfmitteln und Bomben im Mühlenberger Loch beginnen,
um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
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