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BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG
Gesch.-Z.: 413T9172-027/93
11. November 2002
Betr.: Ihr Schreiben vom 18.07.2002

Sehr geehrter Herr Dr. Baumgardt,

Frau Ministerin bedankt sich für Ihr Schreiben und hat mich gebeten, Ihnen in ihrem Namen zu antworten. Wir haben Recherchen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) durchgeführt. Über das Ergebnis möchte ich Sie mit diesem Schreiben benachrichtigen.

Im Rahmen ihrer Export- und Projektfinanzierung ist die KfW mit Darlehen zu kommerziellen Konditionen (d.h. keine deutsche staatliche Förderung) an der Finanzierung der angesprochenen Kupferminen "Batu Hijau" in Indonesien und "Antamina" in Peru beteiligt. Die Finanzierungsentscheidungen der KfW basieren auf einer vor Kreditvergabe durchgeführten Wirtschaftlichkeitsprüfung. Im Rahmen einer Umweltprüfung der KfW werden die jeweiligen Projekte unter Anwendung der Umweltrichtlinien der KfW geprüft. Eine Einflußnahme der Norddeutschen Affinerie (NA) auf die Finanzierungsentscheidung der KfW bzw. die jeweilige Projektprüfung ist nicht erfolgt.

Für den Betrieb der Mine "Antamina" wurde nach Aussage der KfW von den Projektsponsoren ein vorbildlicher Umweltmanagementplan erstellt, der auf aktiven Umweltschutz abstellt und von einem Consultant überwacht wird. Bei dem Vorhaben wurden vor Projektdurchführung die Öffentlichkeit, insbesondere eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen (z.B. Mountain Institute) sowie internationale Organisationen (z.B. UNESCO World Heritage Committee) eingeschaltet. Auch mit den Projektanrainern wurden intensive Gespräche geführt und Umfragen vorgenommen. Es finden sowohl die Weltbankrichtlinien als auch die relevanten Umweltrichtlinien der Länder Berücksichtigung, aus denen die Projektsponsoren stammen (Kanada, Australien, Japan).

Hinsichtlich der Umweltwirkungen der Kupfer- und Goldmine "Batu Hijau" in Indonesien wurde in der Vergangenheit in der Öffentlichkeit die Einleitung der Aufbereitungsabgänge ins Meer diskutiert. Die nach Weltbankstandards und den Richtlinien der US Eximbank durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung ergab jedoch, daß ökologische Schäden in großem Umfang, insbesondere an den Korallenbänken, nicht zu erwarten sind. Dies hat sich bis jetzt auch so erwiesen, zumal die Ablagerung in einer Tiefe von 3.000 bis 4.000 Metern erfolgt. Ähnlich wie bei ,,Antamina" ist auch bei ,,Batu Hijau" ein sehr weitreichender Umweltmanagementplan in Kraft, der auch die sozio-ökonomischen Einwirkungen des Projektes berücksichtigt und die einheimische Bevölkerung in ein "Community Development Program" einbindet. Die Einhaltung der vereinbarten Umweltstandards der Weltbank und US Eximbank wird während der Betriebsphase ebenfalls durch eingeschaltete Consultants überwacht.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,

Im Auftrag
Franca Schwarz

Eingescannt und in Digitaltext konvertiert von "Rettet die Elbe"

schnappfisch

Förderkreis »Rettet die Elbe« eV


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