AltenwerderDie Zerstörung AltenwerdersBereits zu beginn des letzten Jahrhunderts hatte der Hamburger Senat Pläne, den Hafen im Süderelberaum erweitern. Allerdings war dieses Gebiet um die alte Hamburger Exklave Moorburg herum preußisch, und Harburg und Altona ernst zu nehmende Konkurrenzhäfen.Nach dem 1. Weltkrieg fand der Hafenausbau zunächst nur auf Waltershof (nördlich von Altenwerder) statt. 1929 wurden das Marschland und Neuenfelde zum Hafenerweiterungsgebiet erklärt. War das territoriale Großmachtstreben Hamburgs nur schleppend vorangekommen, so sorgten die Nationalsozialisten für einen größeren Rahmen mit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 für die Einverleibung der Nachbarstädte Altona, Harburg-Wilhelmsburg und zahlreicher umliegender Dörfer, darunter auch Altenwerder. HafenerweiterungsgesetzAls 1961 das Hafenerweiterungsgesetz (ab 1981 Hafenentwicklungsgesetz) beschlossen wurde, nahm in Altenwerder kaum jemand die Bedrohung, Haus und Hof zu verlieren, ernst.Das Gesetz ermächtigt die Hamburger Bürgerschaft Flächen (Stadtteile wie z.B. Altenwerder und Moorburg) zu Hafenerweiterungsgebiete zu erklären. Die Stadt Hamburg hat sich bereits im Vorwege einer rechtsgültigen Planung den Zugriff auf die privaten Grundstücke gesichert. Laut Gesetz besteht in diesen Gebieten eine Veränderungssperre, dass heißt: Grundstücke dürfen nicht wesentlich verändert und nicht bebaut werden. Ebenso dürfen weder bauliche Anlagen noch Betriebe errichtet oder verändert werden. Haus und Hof dürfen nur an die Stadt Hamburg verkauft werden. Die endgültige Räumung und Zerstörung Altenwerders
beschlossen der Hamburger Senat und die Bürgerschaft einstimmig in wenigen Minuten die Räumung des Dorfes, um 1985 einen neuen Containerterminal zu eröffnen. Es wurde eine Umsiedlungsstelle eingerichtet, in der der Umsiedlungsbeauftragte mit den Mietern und Grundeigentümern unter Androhung der Enteignung verhandelte. Dies hinterließ ihre Spuren: 1978 wurden rund 180 Gebäude, mehr als die Hälfte des Bestandes abgerissen. Bis 1989 waren nur noch 11 genutzte Gebäude übriggeblieben. 1993 wurde das Planfeststellungsverfahren eröffnet. Rund 40 Bewohner und ca. 8.000 EinwenderInnen versuchten Altenwerder zu retten. 1995 wird von der Wirtschaftsbehörde (Strom- und Hafenbau) - die gleichzeitig Planungs-, Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist - der Planfeststellungsbeschluss mit sofortiger Vollziehung erteilt. 1996 verfügt das Verwaltungsgericht Hamburg den Baustopp (zum Wortlaut des VG-Spruchs), der wenige Monate später vom Oberverwaltungsgericht (OVG-Spruch, 300 kByte!) wieder aufgehoben wird. 1997 wird mit Beginn der Aufspülungen Altenwerder endgültig zerstört. 1998 verlassen die letzten Bewohner Altenwerder. Über die 1995 eingereichten
Klagen gegen die Hafenerweiterung,
hat das Verwaltungsgericht bisher
noch nicht entschieden.
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