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An die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe und die deutsche Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurde folgende Stellungnahme zu den

Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen

geschickt. Die "Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen" sind ein Meilenstein bei der Arbeit zur Wasserrahmenrichtlinie. Sie sind die Grundlage für den Bewirtschaftungsplan - was jetzt nicht als "Wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage" anerkannt wird, wird schwerlich im Bewirtschaftungsplan auftauchen.

Die von der IKSE zur Anhörung ausgelegten „Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ nennen und beschreiben nur die drei Probleme,

  • Morphologische Veränderungen
  • Signifikante stoffliche Belastungen
  • Wasserentnahmen und -Überleitungen
bei denen weitgehend Einverständnis herrscht, dass es überhaupt ein Problem gibt, und wohlfeile gute Taten, die niemandem weh tun  Die Umweltschutzorganisationen, die als Beobachter an der Arbeit der IKSE teilnehmen, haben vor über einem Jahr einen Katalog vorgeschlagen, der über den Entwurf der IKSE hinausgeht und die Konflikte genauer beschreibt.
  • Durchgängigkeit der Gewässer
  • Wassermengen- und Abflussregime
  • Sediment- und Geschiebemanagement
  • Kritische Stoffbelastungen und Meeresschutz
  • Ausbau und Unterhaltung von Wasserstraßen
  • Klimaänderung

Wo die IKSE im vorauseilenden Gehorsam vor der Transport-Lobby vom „mit den Bewirtschaftungszielen verträglicher Gewässerausbau“ spricht, fordern die Umweltschutzorganisationen „Verzicht auf den Ausbau zu schifffahrtlichen Zwecken“. „Nach dem Vorsorgeprinzip soll bei jeder identifizierten Schadstoffquelle die Emission durch beste Rückhaltetechnik vermindert, gefährliche Stoffe im Produktionsprozess ersetzt oder ihre Herstellung untersagt werden, und zwar ungeachtet dessen, ob die Immission im Gewässer die Qualitätsnorm überschreitet“, fordern die Umweltschutzorganisationen. Nur bei „signifikanten Belastungen“, worunter man Überschreitungen von Schadstoffgrenzwerten im Gewässer verstehen muss, wollen die Behörden „Reduzierungsziele ... für die Elbe und ihre Nebenflüsse“ festlegen.

Wie die Öffentlichkeit aktiv (Artikel 14 WRRL) an der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans beteiligt werden kann, ist für sich eine „wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage“, die praktisch bisher unzureichend gelöst wurde. Die Defizite der Bestandsaufnahme 2005 wurden nicht behoben. Es gibt kein vollständiges und aktuelles Kataster der Schadstoffeinträge in die Gewässer, es fehlt eine räumlich differenzierte Wassermengenbilanz, und Ausmaß, Wirkung und Kosten der Wasserstraßennutzung sind nicht beschrieben. Während die Behörden mit digitalen Daten und Landkarten planen, werden diese Daten unter dem Vorwand des Copyrights der Öffentlichkeit vorenthalten, und sie mit Pixelbildchen abgespeist. Ansätze wie das Elbe-Decision-Support-System, bei dem die Wirkung von Hochwasserschutzpoldern, Klimaänderungen oder Eintrag von Schadstoffen beispielhaft simuliert werden können, werden kaum genutzt und können nicht weiterentwickelt werden, weil die Daten flächendeckend fehlen.

Die heute „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ können weder von der IKSE noch den Umweltschutzorganisationen abschließend und für die Zukunft festgelegt werden. Die Möglichkeit, im Bewirtschaftungsplan auf neue Probleme und Konflikte einzugehen, sollte offen gehalten werden,

Mit freundlichem Gruß

23. Juni 2008


schnapp2.gifAnlage: Katalog der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen der Umweltschutzorganisationen, die in der IKSE als Beobachter vertreten sind.

schnapp2.gifStellungnahme zu den Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen Tideelbe

amtfish.gif IKSE

amtfish.gif  FGG Elbe

rdeboot.gifInhaltsverzeichnis "Plan für die Elbe"

schnappfisch

Förderkreis »Rettet die Elbe« eV


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