An die für die EG Wasserrahmenrichtlinie zuständigen Behörden im Flussgebiet Tide-Elbe
BSU
Billstraße
84
20539
Hamburg
Nachrichtlich:
Nds. Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz
BST Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76
30163 Hannover
Ministerium für
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Betr.: Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen im Flussgebiet
Tide-Elbe
Die von den Wasserbehörden, die für das Einzugsgebiet der Tideelbe zuständig sind, zur Anhörung ausgelegten „Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ nennen und beschreiben die Probleme sehr unzureichend. Trotz grenzüberschreitendem Zustandsbericht 2005 und gemeinsamer Arbeitsgruppen für Gewässer nördlich der Elbe, Tideelbe-Schlauch, und Gewässer südlich der Elbe haben es die Wasserbehörden nicht geschafft, eine einheitliche Beschreibung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen zusammenzustellen. Unsere Stellungnahme richtet sich deshalb formal an den von der BSU Hamburg vorgelegten Entwurf für das hamburgische Gebiet.
Es entspricht jedoch nicht dem Sinn
der WRRL, die Gewässer
nach ökologisch unsinnigen Verwaltungseinheiten zu
bewirtschaften, sondern nach
dem Flussgebiet bzw. nach Teileinzugsgebieten. Die erste wichtige
Wasserbewirtschaftungsfrage lautet daher, das Teileinzugsgebiet
Tideelbe durch
die drei Bundesländer gemeinsam zu bewirtschaften.
Im Teileinzugsgebiet Tideelbe hat man es mit sehr kleinen
Gewässern, Bächen und Gräben, bis zum
Hauptstrom mit sehr unterschiedlichen
Wasserkörpern zu tun. Man mag auf übergeordneten
Bewirtschaftungsebenen das
Gewässernetz vereinfachen, auf der untersten Ebene jedoch muss
man sich mit dem
ökologischen Zustand aller Gewässer befassen. Das
feine Netz der kleinen
Gewässer hat eine größere Länge
als das „reduzierte Gewässernetz“. Es im
Bewirtschaftungsplan zu behandeln, ist die zweite wichtige
Wasserbewirtschaftungsfrage.
Auf der anderen Seite, beim
großen Strom Elbe, lassen die
Behörden das gravierendste Problem beiseite, nämlich
die geplante Elbvertiefung
und ihre Folgen. Dies ist die dritte wichtige
Wasserbewirtschaftungsfrage.
Ein Konzept der Wasserstraßenverwaltung zum
Sedimentmanagement wurde 2006 veröffentlicht. Es
enthält drei Hauptstrategien,
die im Bewirtschaftungsplan sehr kritisch geprüft werden
müssen. Der Bau von
Inseln in der Elbmündung würde zu einer weiteren
erheblichen Veränderung des
Gewässers führen und ist deshalb abzulehnen. Die
Schaffung von Fluträumen
zwischen Geesthacht und Glückstadt ist dagegen die vierte
wichtige
Wasserbewirtschaftungsfrage.
Die Klimaänderung wird sowohl als Vorbedingung der Eigenschaften der Elbe oberhalb von Hamburg, als auch räumlich differenziert im Tideelberaum auf den Oberflächen- und Grundwasserhaushalt wirken. Dies muss als fünfte wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage berücksichtigt werden.
Wie die Öffentlichkeit aktiv (Artikel 14 WRRL) an der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans beteiligt werden kann, ist für sich eine „wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage“, die praktisch bisher unzureichend gelöst wurde. Die Defizite der Bestandsaufnahme 2005 wurden nicht behoben. Es gibt kein vollständiges und aktuelles Kataster der Schadstoffeinträge in die Gewässer, es fehlt eine räumlich differenzierte Wassermengenbilanz, und Ausmaß, Wirkung und Kosten der Wasserstraßennutzung sind nicht beschrieben. Während die Behörden mit digitalen Daten und Landkarten planen, werden diese Daten unter dem Vorwand des Copyrights der Öffentlichkeit vorenthalten, und sie mit Pixelbildchen abgespeist. Ansätze wie das Elbe-Decision-Support-System, bei dem die Wirkung von Hochwasserschutzpoldern, Klimaänderungen oder Eintrag von Schadstoffen beispielhaft simuliert werden können, werden kaum genutzt und können nicht weiterentwickelt werden, weil die Daten flächendeckend fehlen.
Die heute „wichtigen
Wasserbewirtschaftungsfragen“ können
weder von den Wasserbehörden noch den
Umweltschutzorganisationen abschließend
und für die Zukunft festgelegt werden. Die
Möglichkeit, im Bewirtschaftungsplan
auf neue Probleme und Konflikte einzugehen, sollte offen gehalten
werden,
Mit freundlichem Gruß
Juni 2008
"Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen“ für die gesamte Elbe
Förderkreis »Rettet die Elbe« eVNernstweg 22, 22765 Hamburg, Tel.: 040 / 39 30 01, foerderkreisrettet-die-elbe.de |
|||
|
|||