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An die Behörden im Gebiet der Tideelbe wurde folgende Stellungnahme zu den

Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen

geschickt. Die "Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen" sind ein Meilenstein bei der Arbeit zur Wasserrahmenrichtlinie. Sie sind die Grundlage für den Bewirtschaftungsplan - was jetzt nicht als "Wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage" anerkannt wird, wird schwerlich im Bewirtschaftungsplan auftauchen.

An die für die EG Wasserrahmenrichtlinie zuständigen Behörden im Flussgebiet Tide-Elbe

BSU
Billstraße 84
20539 Hamburg

Nachrichtlich:

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
BST Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76
30163   Hannover

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Betr.: Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen im Flussgebiet Tide-Elbe

Die von den Wasserbehörden, die für das Einzugsgebiet der Tideelbe zuständig sind, zur Anhörung ausgelegten „Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ nennen und beschreiben die Probleme sehr unzureichend. Trotz grenzüberschreitendem Zustandsbericht 2005 und gemeinsamer Arbeitsgruppen für Gewässer nördlich der Elbe, Tideelbe-Schlauch, und Gewässer südlich der Elbe haben es die Wasserbehörden nicht geschafft, eine einheitliche Beschreibung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen zusammenzustellen. Unsere Stellungnahme richtet sich deshalb formal an den von der BSU Hamburg vorgelegten Entwurf für das hamburgische Gebiet.

Es entspricht jedoch nicht dem Sinn der WRRL, die Gewässer nach ökologisch unsinnigen Verwaltungseinheiten zu bewirtschaften, sondern nach dem Flussgebiet bzw. nach Teileinzugsgebieten. Die erste wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage lautet daher, das Teileinzugsgebiet Tideelbe durch die drei Bundesländer gemeinsam zu bewirtschaften.

Im Teileinzugsgebiet Tideelbe hat man es mit sehr kleinen Gewässern, Bächen und Gräben, bis zum Hauptstrom mit sehr unterschiedlichen Wasserkörpern zu tun. Man mag auf übergeordneten Bewirtschaftungsebenen das Gewässernetz vereinfachen, auf der untersten Ebene jedoch muss man sich mit dem ökologischen Zustand aller Gewässer befassen. Das feine Netz der kleinen Gewässer hat eine größere Länge als das „reduzierte Gewässernetz“. Es im Bewirtschaftungsplan zu behandeln, ist die zweite  wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage.

Auf der anderen Seite, beim großen Strom Elbe, lassen die Behörden das gravierendste Problem beiseite, nämlich die geplante Elbvertiefung und ihre Folgen. Dies ist die dritte wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage.

Ein Konzept der Wasserstraßenverwaltung zum Sedimentmanagement wurde 2006 veröffentlicht. Es enthält drei Hauptstrategien, die im Bewirtschaftungsplan sehr kritisch geprüft werden müssen. Der Bau von Inseln in der Elbmündung würde zu einer weiteren erheblichen Veränderung des Gewässers führen und ist deshalb abzulehnen. Die Schaffung von Fluträumen zwischen Geesthacht und Glückstadt ist dagegen die vierte wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage.

Die Klimaänderung wird sowohl als Vorbedingung der Eigenschaften der Elbe oberhalb von Hamburg, als auch räumlich differenziert im Tideelberaum auf den Oberflächen- und Grundwasserhaushalt wirken. Dies muss als fünfte wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage berücksichtigt werden.

Wie die Öffentlichkeit aktiv (Artikel 14 WRRL) an der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans beteiligt werden kann, ist für sich eine „wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage“, die praktisch bisher unzureichend gelöst wurde. Die Defizite der Bestandsaufnahme 2005 wurden nicht behoben. Es gibt kein vollständiges und aktuelles Kataster der Schadstoffeinträge in die Gewässer, es fehlt eine räumlich differenzierte Wassermengenbilanz, und Ausmaß, Wirkung und Kosten der Wasserstraßennutzung sind nicht beschrieben. Während die Behörden mit digitalen Daten und Landkarten planen, werden diese Daten unter dem Vorwand des Copyrights der Öffentlichkeit vorenthalten, und sie mit Pixelbildchen abgespeist. Ansätze wie das Elbe-Decision-Support-System, bei dem die Wirkung von Hochwasserschutzpoldern, Klimaänderungen oder Eintrag von Schadstoffen beispielhaft simuliert werden können, werden kaum genutzt und können nicht weiterentwickelt werden, weil die Daten flächendeckend fehlen.

Die heute „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ können weder von den Wasserbehörden noch den Umweltschutzorganisationen abschließend und für die Zukunft festgelegt werden. Die Möglichkeit, im Bewirtschaftungsplan auf neue Probleme und Konflikte einzugehen, sollte offen gehalten werden,

Mit freundlichem Gruß

Juni 2008


schnapp2.gif"Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen“ für die gesamte Elbe

amtfish.gifBehörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg, WRRL

rdeboot.gifInhaltsverzeichnis "Plan für die Elbe"

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Förderkreis »Rettet die Elbe« eV


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