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Mühlenberger Loch


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Kapitelende 
zur Entscheidung der EU-Kommission für Umweltschutz, dem Eingriff in das Mühlenberger Loch als europäischem Schutzgebiet nicht zu widersprechen, erklärt »Rettet die Elbe«

Pressemitteilung

Hamburg, den 19.04.2000

Mühlenberger Loch, Natur- und Landschaftsschutz erledigt

Die Entscheidung der EU- Kommissarin Wallström, das Mühlenberger Loch zu zerstören, setzt die deutschen und europäischen Naturschutzgesetze außer Kraft 
Mit dieser Entscheidung wird das letzte großräumige Süßwasserwatt zwischen Hamburg und der Elbmündung zerstört. Das Mühlenberger Loch steht unter dem Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Es stellt überdies einen prioritären Lebensraumtyp i.S. der FFH-Richtlinie dar.
Das Mühlenberger Loch bietet unzähligen seltenen und geschützten Vogelarten Rast-, Ruhe- und Lebensraum. Für die Selbstreinigung der Elbe hat es eine unverzichtbare Bedeutung. Auch ist es die wichtigste ÑKinderstubeì für die mannigfache Artenvielfalt von Fischen und anderen Wasserlebewesen der Unterelbe. Diese wichtigen Funktionen des Mühlenberger Lochs wird unwiederbringlich zerstört 
All diese unbestritten Fakten sind der EU- Kommissarin bekannt.
Öffentliches Interesse und das Wohl der Allgemeinheit, sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze sind für Frau Wallström ausschlaggebend gewesen, grünes Licht für die Zerstörung des Mühlenberger Lochs zu geben. 
Dies wurde bisher weder von der Wirtschaftsbehörde noch von der DA nachvollziehbar nachgewiesen. Die Stadt Hamburg wird sich noch mehr verschulden müssen, die Zinslasten trägt die Allgemeinheit.
Ob und wo der A3XX gebaut wird, ist noch nicht entschieden. Welchen Anteil an der Montage die DA-Finkenwerder bekommen soll, steht auch noch nicht fest. Aus diesen Gründen ist das Arbeitsplatzargument reine Spekulation und dient lediglich der Rechtfertigung für die Zerstörung des Mühlenberger Lochs.
Hier wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der allen Zukünftigen Planungen Tür und Tor öffnet. Landschaft- und Naturzerstörung kann jetzt ungehindert durchgeführt werden. Die Hamburger Beton- Koalition kann sich nun rühmen, das Mühlenberger Loch und den Natur- und Landschaftsschutz abgeschafft zu haben.

Zur förmlichen Feststellung des Plans durch die Wirtschaftsbehörde Hamburg nimmt der Förderkreis »Rettet die Elbe« in einer Pressekonferenz Stellung

PRESSEKONFERENZ 19. Juni 2000

Planfeststellungsbeschluss DA-Erweiterung

Der Planfeststellungsbeschluss beruht offensichtlich nur auf politische Vorgaben. Seine Begründung stützt sich auf Annahmen, die nicht nachvollziehbar und in sich widersprüchlich sind. Selbstverständlich wurden alle unsere sachlich fundierten Einwendungen zurückgewiesen.
Die hervorragende weltweite Bedeutung des Mühlenberger Lochs ist unbestritten, dies hat auch die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme vom 19. April 2000 bestätigt. Sie ist aber der Ansicht, dass einige Aspekte für dieses Projekt sprechen, insbesondere die hohe Anzahl von neuen Arbeitsplätzen und deshalb hier zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesse vorliegen.
Die Eu-Kommission hat sich lediglich auf Informationen der Hamburger Wirtschaftsbehörde gestützt.

Keine neuen Arbeitsplätze

Die Planfeststellungsbehörde (Pfb) kommt zu dem Schluss: ÑDie bloße Behauptung, die Ansiedlung der Fertigung des Airbus A3XX in Hamburg brächte 4.000 direkte bzw. indirekte neue Arbeitsplätze, vermag auch im Zusammenhang mit der Feststellung, allein die heutige Arbeitsmarktsituation sei Bedarfsbegründung genug, die wirtschaftliche Bedeutung nicht überzeugend darzulegenì (Planfeststellungsbeschluss S. 79)
Unsere Forderung zur Veröffentlichung einer vorgeschriebenen Nutzen-Kosten-Analyse und des Gutachten zur Wirtschaftlichkeit, wurde von der Pfb im Erörterungstermin als auch im Planfeststellungsbeschluss als unrelevant abgelehnt. Gleichwohl hat die Pfb zur Überprüfung der marktpolitischen und regionalwirtschaftlichen Effekte ein unveröffentlichtes Gutachten des Hamburger Senates von 1998 hinzugezogen.
Dieses Gutachten ist offensichtlich deshalb nicht veröffentlicht worden, weil es höchstwahrscheinlich belegt, dass die Investition in Höhe von ca. DM 1,8 Milliarden nicht dem Allgemeinwohl dient, und auch die Arbeitsmarksituation nicht verbessert.
Als Ausgangsituation wurden ca. 26.000 Beschäftigte, die in der Luftfahrtindustrie in der Metropolregion Hamburg tätig sind, angenommen. Diese Zahl ist insofern falsch, da diese auch die Beschäftigten der Dienstleistungssektoren der Luftfahrtunternehmen am Flughafen Hamburg beinhalten.
Die Anzahl der Beschäftigten im Bau und Reparatur von Luft- und Raumfahrzeugen in Hamburg beträgt aber nur 12.846 (1998) und ist seit 1992 (16.089 Beschäftigte) rückläufig (Statistisches Jahrbuch Hamburg 1995, 1999/2000).
Trotz dieser Tatsache kommt die Pfb zu dem Ergebnis: Ñ.. dass von der Investition für Hamburg wichtige zusätzliche Effekte ausgehen, die die regionale Wirtschaft nachhaltig und dauerhaft positiv beeinflussen.ì Pfb S. 80).
Die Pfb nimmt an, das ca. 2.000 Arbeitsplätze im DA-Werk Finkenwerder entstehen und nicht 4.000, wie aus den Antragsunterlagen zu entnehmen ist.
Das o.g. Gutachten aus 1998 wird kurz im PfB zitiert und prognostiziert, dass bei der DA, bei den Zulieferern und durch zusätzliche Kaufkraft rund 4.700 Arbeitsplätze entstehen.
Alle Zahlen geben aber nur den Arbeitsbedarf an, sie sind nicht gleichzusetzen mit zusätzlich neu entstehenden Arbeitsplätzen, da zunächst vorhandene Kapazitäten ausgelastet werden (Pfb S. 83).

Eine Investition für zehn Jahre

Die Wirtschaftsbehörde geht davon aus, das weltweit ein Bedarf von rund 1.500 Flugzeugen besteht. Wiederum nicht veröffentlichte, aber im Pfb angeführte Gutachten gehen von 1.208 aus, davon entfallen auf die AI rund 904 Stück. Bei einer angepeilten Produktion von 92 Flugzeugen pro Jahr, ist der Bedarf nach zehn Jahren gedeckt.

Keine Definition, was unter Produktion des A3XX zu verstehen ist

Die Pfb hat offengelassen, was genau unter "Produktion" zu verstehen ist. In dieser Frage benutzt die Pfb zunächst unterschiedliche Begriffe wie, Produktion, Fertigung und Montage.
Allerdings darf der Plan nur umgesetzt werden, wenn die Produktion des A3XX in Hamburg erfolgt:
ÑDenn der Ausbau soll das Werksgelände der DA durch die Herrichtung neuer Betriebsflächen zum Zwecke der Produktion des Großraumflugzeuges A3XX erweitern...ì  (Pfb S.103)
Unter dem Begriff Produktion ist mit Sicherheit nicht der Einbau der Inneneinrichtung zu verstehen, sondern die Herstellung eines fertigen Produktes.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind nicht ausreichend und können auch nicht zeitnah umgesetzt werden. Die Pfb sieht dies anders und bezieht sich u.a. auch auf die Stellungnahme der EU-Kommission, die aber nicht umfassend beurteilen konnte, ob die Ausgleichsmaßnahmen und deren Timing die Kohärenz des Netzes Natura 2000 gewährleisten. 

Hamburg, den 15.7.1999

Pressemitteilung

Bomben- und Kampfmittelräumumg im Mühlenberger Loch

Die Wirtschaftsbehörde sucht nach immer neuen Wegen, um Fakten für die geplante DA-Erweiterung zu schaffen. 

Die Wirtschaftsbehörde will in den nächsten Tagen mit der Räumung von Kampfmitteln und Bomben im Mühlenberger Loch beginnen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. 
Warum die Bomben- und Kampfmittelräumung nicht der Gefahrenabwehr dient, sondern eine vorbereitende Maßnahme für die geplante DA-Erweiterung ist, wird aus folgenden Gründen deutlich: 

  • 50 Jahre hat die Stadt es unterlassen diese angeblichen Gefahren zu beseitigen und es billigend in Kauf genommen, daß Menschen über diesen langen Zeitraum gefährdet waren.
  • In Hamburg wird der Kampfmittelräumdienst wegen Personalmangel und der rund 2.500 vermuteten Blindgänger nur dann eingesetzt, wenn auf Flächen Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen
Die Wirtschaftsbehörde leitet mit dieser Maßnahme die Zerstörung des letzten großräumigen und unter Schutz stehenden Süßwasserwatt zwischen Hamburg und der Elbmündung ein. 

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Sofortvollzug des Plans angeordnet
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