Gegenanträge zur ordentlichen Hauptversammlung
am 04. April 2000 in Hamburg
Von den Aktionären Förderkreis ,,Rettet die Elbe e.V." und
Bernd Moritz Hamburg, sind uns folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten
2, 3 und 4 unserer ordentlichen Hauptversammlung am 04. April 2000 zugegangen.
1. Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 2 ,,Verwendung
des Bilanzgewinns"
Die NA setzt sich für die Schließung der
Ok-Tedi-Mine ein. Zweckgebunden zur Abhilfe sozialer Folgen der Minenschließung
bildet die NA eine Rücklage von 1% des Bilanzgewinns.
Begründung:
Unabhängige, öffentlich zugängliche
Studien lassen nur den Schluss zu, dass die ökologischen Auswirkungen
der Ok-Tedi-Mine ausschließlich durch deren vorzeitige Schließung
wirksam abgemildert werden können. Diese Maßnahme hatte jedoch
für die ansässigen Menschen verheerende wirtschaftliche Folgen.
Mannigfache, auch soziale Folgewirkungen des Minenbetriebes verbieten eine
Rückkehr zur vormaligen Subsistenzwirtschaft. Gelder, die aus Mitteln
der Minenbetreiber für Strukturmaßnahmen zur Verfügung
gestellt werden, sind an den Minenbetrieb gebunden. Für dieses Dilemma
tragen alle Abnehmer des Ok-Tedi-Erzkonzentrates Mitverantwortung, der
sie auch finanziell gerecht werden müssen.
2. Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 3 "Entlastung
des Vorstandes"
Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Die NA hatte 1999 Lieferbeziehungen zur Ok-Tedi-Mine
in Papua-Neuguinea. Letztere belastet den Ok-Tedi-River täglich mit
etwa 80.000 Tonnen giftiger Erzrückstände sowie 120.000 Tonnen
Abraum. Auswirkungen zeigen sich im gesamten Fly River System, dem Golf
von Neuguinea bis zum Great Barrier Reef. Sie reichen bis zum großflächigen,
irreversiblen Absterben tropischer Regenwälder. Ein Minenbetrieb im
Einklang mit international üblichen Umweltstandards (z. B. Rückhaltedämmen)
wäre auf Grund geographischer und klimatischer Verhältnisse unwirtschaftlich.
Öffentlich zugängliche, unabhängige Studien belegen diese
Sachverhalte. Die Lieferbeziehungen zur Ok-Tedi-Mine sind imageschädigend
und mit dem ,,Erfolgskonzept Umweltschutz" der NA unvereinbar.
3. Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 4 "Entlastung
des Aufsichsrates"
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung:
Die NA hatte 1999 Lieferbeziehungen zur Ok-Tedi-Mine
in Papua-Neuguinea. Unabhängige, öffentlich zugängliche
Studien lassen nur den Schluss zu, dass die ökologischen Auswirkungen
der Ok-Tedi-Mine ausschließlich durch deren vorzeitige Schließung
wirksam abgemildert werden können. Diese Maßnahme hätte
jedoch für die ansässigen Menschen verheerende wirtschaftliche
Folgen. Mannigfache auch soziale Folgewirkungen des Minenbetriebes verbieten
eine Rückkehr zur vormaligen Subsistenzwirtschaft. Gelder, nie aus
Mitteln der Minenbetreiber für Strukturmaßnahmen zur Verfügung
gestelIt werden sind an den Minenbetrieb gebunden. Für dieses Dilemma
tragen alle Abnehmer des Ok-Tedi-Erzkonzentrates Mitverantwortung.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Gegenanträgen
zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4.
Die Verwaltung hält die Gegenanträge zu
den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4 für unbegründet.
Die NA erzeugt in ihren modernen Anlagen In Hamburg
u.a. verschiedene NE-Metalle, Metallverbindungen und insbesondere Kupfer.
Sie ist hierbei im Umweltschutz einer der führenden Kupferproduzenten
der Welt. Ausgangsmaterialien der Verarbeitung sind neben Recyclingmaterialien
hauptsächlich Kupferkonzentrate, die bei den Minen aus Kupfererzen
gewonnen werden und für die NA unverzichtbar sind. Da die NA selbst
über keine eigenen Erzvorkommen verfügt, ist sie darauf angewiesen,
sich diese Konzentrate weltweit zu beschaffen. Sie steht hierbei in scharfem
internationalen Wettbewerb zu vielen anderen Kupferproduzenten, die zum
Teil mit niedrigen Umweltstandards arbeiten und dadurch Kostenvorteile
haben. Diese Konkurrenzsituation wird zusätzlich durch Wettbewerbsverzerrungen,
etwa durch Schutzzölle, belastet.
Die NA bezieht unter anderem auch Kupferkonzentrate
aus Papua-Neuguinea. Der Abbau der Kupfererze In diesem Land erfolgt nach
unserer Kenntnis aufgrund behördlicher Genehmigungen unter Beachtung
der umweltrelevanten Bestimmungen. Die Regierung laßt sich hierbei
durch internationale Organisationen wie die Weltbank beraten.
dazu
ein Aktionär
Ergebnis
der Hauptversammlung
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