UMWELTATLAS HAMBURGSTADT UND LANDSCHAFT1.4.1 Die Hafencity - undemokratisch, spekulativ, gesetzeswidrigKapitelendeAnläßlich einer Feier des "Übersee-Clubs" am 7. Mai 1997 offenbarte der 1. Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Henning Voscherau, seinen im Geheimen seit 1991 entwickelten Plan, nicht nur die Speicherstadt, sondern auch den Großen Grasbrook und den Baakenhafen, also das Gebiet von der Kehrwiederspitze bis zu den Norderelbbrücken aus dem Hafengebiet herauszunehmen, um ca.100 ha Landfläche zur Erweiterung der City zur Verfügung zu stellen. Die Presse berichtete am 9.5.97 in großer Aufmachung über die "Hafencity". Die Rede und Planskizzen sind mittlerweile im WWW ausgehängt.
Lageplan bearbeitet nach Digitaler Stadtkarte, Vermessungsamt Hamburg Undemokratisch Zum heute diskutierten Gebiet heißt es im Hafenentwicklungsplan vom Dezember 1989: "Im Planungsraum Östlicher Freihafen findet vor allem konventioneller Stückgutumschlag von Spezialgütern (Früchte, Forstprodukte, Kaffee, Kakao, Tee, Gewürze etc.) verbunden mit Containerumschlag, Lagerei, Warenpflege und -behandlung, Distribution und citynahen Dienstleistungen statt. ... Die derzeitigen Nutzungen sind ein tragfähiges Fundament für weitere Entwicklungen." Lediglich für die Speicherstadt, die nur einen geringen Bruchteil des Areals belegt (ca. 20 ha), wird eine langfristige Beendigung des Hafenstatus angekündigt. Einen grundsätzlichen Beschluß zur Aufgabe der Speicherstadt hatte der Senat bereits 1986 gefaßt. Die Entwürfe von Flächennutzungsplan, Landschafts- und Artenschutzprogramm, die im Mai 1996 öffentlich auslagen, zeigen den Grasbrook als Hafennutzungsgebiet bzw. als entsprechendes Landschaftsmilieu. In dieser Form wurde die Planung vom Senat der Bürgerschaft zugeleitet. Der neue Hafenentwicklungsplan vom Januar 1997 weist auf die Verflechtung von City und Hafen hin, die auch zu Umstrukturierungen führen kann, von einer grundsätzlich anderen Widmung ist aber keine Rede. Nur ein sehr kleiner Personenkreis war in die Pläne des Bürgermeisters eingeweiht. Dem gesamten Senat und danach der Bürgerschaft werde er seine Vorschläge erst in den kommenden Wochen unterbreiten, erklärte der Bürgermeister. Die Überraschung im Überseeclub war als überaus gelungen zu bezeichnen. Nicht nur Entwürfe auf Papier wurden gemacht. Die Wirtschaftsbehörde richtete ihre Flächenvergabe bereits nach den geheimen Plänen. Die Hamburger Elektrizitätswerke wurden dazu bewegt, den Ersatzbau für das abzureißende Kraftwerk Hafen nicht an Ort und Stelle - einem attraktiv am Wasser gelegenen Grundstück - sondern landeinwärts zu errichten. Einer Lagerfirma und einem Schiffsausrüster wurden 1995 die Genehmigungen für eine Erweiterung auf dem Grasbrook versagt. Ihnen wurde die Verlagerung auf ein Gelände südlich der Norderelbe angeboten und vermutlich der Umzug bezahlt - sonst hätten sie nicht eingewilligt. Über beide Vorgänge berichtete das Hamburger Abendblatt am 10.5.1997. Von der Hamburgischen Hafen- und Lagerhaus Aktiengesellschaft (HHLA) wurden in Absprache mit dem Bürgermeister gezielte Investitionen getätigt, auf die später noch näher einzugehen ist. Ein "Sondervermögen Stadt und Hafen" wurde gebildet, in das die Grundstücke und Immobilien des künftigen Hafencity-Gebiets eingebracht wurden. Der Senat hat die Bürgerschaft am 20.5.97 aufgefordert, nachträglich die Beleihung des Sondervermögens im Haushalt 1997 zu bewilligen, um die Hafenerweiterung Altenwerder zu finanzieren (Bürgerschaftsdrucksache 15/7461) . Der Antrag wurde an die einschlägigen Ausschüsse verwiesen. Die Bürgerschaftsmehrheit stimmte erwartungsgemäß zu und beraubte das Parlament aller Möglichkeiten, die Entwicklung der City zu steuern, denn es bleibt nurmehr der Verkauf an den meistbietenden Investor. Die gesetzliche Bauleitplanung verkommt zur affirmativen Formalie. Der Bürgermeister hat eine Idee entwickelt und darüberhinaus auch materielle Vorentscheidungen und verbindliche Absprachen getroffen, und dabei jedes gesetzlich vorgesehene und auch praktisch während seiner Amtszeit gebotene Planverfahren vermieden. An einer strategisch entscheidenden Weichenstellung der Entwicklung von Stadt und Hafen wurden Teile des Senats, die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit schon garnicht beteiligt. Es ist die Frage, ob Hafen und Stadt räumlich und funktionell gänzlich getrennt werden sollen. Bisher wurde in der Verflechtung, wenigstens im Gebiet des Grasbrook, ein zukunftsfähiger Pluspunkt der Hafenentwicklung gesehen. Die Hafencity würde die Lücke zwischen Altstadt und City Süd auf dem Hammerbrook schließen und eine "Downtown" von solchen Ausmaßen bilden, daß sie die Aufmerksamkeit von Investoren und Stadtplanern absorbierte. Eine polyzentrische Entwicklung in Altona, Harburg, Wandsbek usw. würde kaum noch gefördert werden. Spekulativ Der Große Grasbrook wurde vor 130 Jahren als erstes modernes Hafengebiet erschlossen. Damals wurde der Grundsatz aufgestellt, Hafengelände solle Eigentum der Stadt sein und nur verpachtet werden. Nach einem kürzlich auf Anfrage der GAL bekanntgemachten Pachtspiegel erzielt die Stadt in der Regel Erträge von 3 - 4 DM pro Quadratmeter und Jahr im Hafen, etwa soviel wie für Kleingartenland. Statt aber zum zehn- bis zwanzigfachen Preis die 1 Million Quadratmeter zu vermieten, will der Bürgermeister dieses Erbe verkaufen. Ziel ist also ein einmaliger hoher Erlös. Nach den Berichten der Presse soll durch eine Verordnung im Rahmen des Hafenentwicklungsgesetzes der Senat ermächtigt werden, die Grundstücke je nach Marktlage aus dem Hafen freizugeben. Den Markt beherrscht nicht die Stadt, so daß sie Tempo und Maß der Entwicklung bestimmen könnte. Wenn ein Investor hier und heute ein Grundstück nicht bekommt, zieht er gar in eine andere Stadt. Also erhält er es, oder er wird aus politischen Gründen bevorzugt bedient. Die Stadt ist durch wachsende Haushaltslöcher zunehmend versucht, sich mit dem Verkauf städtischen Eigentums kurzfristig Luft zu verschaffen. Eines der sich abzeichnenden Defizite durch die Hafenerweiterung in Altenwerder soll in dieser Art gedeckt werden. Bisher hatte der Senat noch keinen Finanzierungsplan der Hafenerweiterung vorgelegt, obwohl die Planfeststellung vom Mai 1995 datiert. Seitdem wurden erst 52 Mio. DM für erste Arbeiten im Haushaltsplan ausgewiesen. Die Gesamtkosten werden mit 513 Mio. DM veranschlagt, mithin 90% der Investition durch die Beleihung des Sondervermögens gedeckt. Nur so ist die Hafenerweiterung in Altenwerder finanzierbar. Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahme "Öffnung der Alten Süderelbe" sind in der Summe nicht enthalten. In den Planunterlagen wurden sie mit 60 Mio. DM beziffert. Da die Erlöse aus dem Grundstücksverkauf nicht sofort realisiert werden können, gehen die Zinszahlungen währenddessen obendrein vom erhofften Gewinn ab, bis der Kredit endlich getilgt werden kann. Eine Schätzung der Einnahmen und Ausgaben des Projekts Hafencity wurde bislang nicht bekanntgegeben. Der Traum von der üppigen Geldquelle wird rasch zerplatzen. Der Umzug der noch in der Hafencity ansässigen Betriebe muß bezuschußt werden. Der größte Teil der Einnahmen wird sodann von den Infrastrukturbauten verschlungen werden. Das Gelände muß gegen Sturmfluten sehr viel besser gesichert werden, als es bei Hafengebiet nötig und üblich ist. Ein Vorbild bietet die als Promenade gestaltete Sturmflutmauer am Nordufer der Elbe zwischen Speicherstadt und Fischmarkt. Öffentliche Massenverkehrsmittel sind nicht vorhanden. Das Gebiet der Altstadt wird von allen U- und S-Bahnlinien durch ein Dutzend Haltestellen bedient. Dieser Vergleich deutet das Ausmaß der Summen an, die vorgelegt werden müßten. Wichtigster Partner und Mitwisser des Bürgermeisters ist der Chef der Hamburgischen Hafen- und Lagerhaus Aktiengesellschaft (HHLA), Dietrich. Die HHLA ist zu 100% Besitz der Stadt und der größte Hafenbetrieb in Hamburg. Eine Tochter der HHLA, die Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung (GHS) erwarb Beteiligungen an mehreren Betrieben im Gebiet der Hafencity. So können die Betriebe kontrolliert werden, nicht mehr am alten Standort zu investieren, bzw. sich der Verlagerung nicht zu widersetzen. Das Sondervermögen soll von der GHS verwaltet werden. Die HHLA vergrößert ihre Macht im Hafen gegenüber den privaten Konkurrenten. Sie kann die Belastungen durch verminderte Dividendenausschüttung an die Stadt ausgleichen und sich darauf verlassen, daß die Risiken durch die Einnahmen der Stadt aus der Grundstücksspekulation gedeckt werden. Gesetzwidrig Während die Gegner der Hafenerweiterung in Altenwerder bei der Auslegung der Pläne im Frühjahr 1993 noch Einwände formulierten, auch steigender Containerumschlag könne im vorhandenen Hafennutzungsgebiet untergebracht werden, wußten Bürgermeister, die Leitung der Wirtschaftsbehörde und ein interessierter Hafenbetrieb bereits den wahren Grund. Der Verlust der Flächen für die Hafencity sollte in Altenwerder ausgeglichen werden. Bei der Erörterung der Einwendungen im Herbst 1994 wurde der Betrug der Öffentlichkeit fortgesetzt. Dagegen erfordert das HafenEG in § 14, Abs. 2 Der Plan darf nur festgestellt werden, wenn die Vorbereitungsmaßnahmen im Rahmen einer umfassenden Planung der Entwicklung des HafensDie Planung war nur einem geheimen Zirkel um den Bürgermeister umfassend bekannt. Der zu erwartende hafenwirtschaftliche Flächenbedarf war für die Öffentlichkeit nur unvollständig nachvollziehbar. Eine Debatte und Bauleitplanung, ob die Verkleinerung des Hafens um die Hafencity dem Wohl der Allgemeinheit diene, hatte nicht stattgefunden. Der Flächenbedarf durch die Verlagerung der Betriebe ist erheblich. Da nach einem Umzug ein Betrieb völlig neu gebaut werden kann und die Grundstückspacht auch am neuen Standort marginal bleibt, werden in der Regel großzügigere Flächen beansprucht als auf dem Grasbrook freigemacht werden. Ein Teil des Bedarfs könnte im Hafenerweiterungsgebiet befriedigt werden. Nur die Hälfte der gut 200 ha in Altenwerder wird direkt für den Containerumschlag gebraucht. Die andere Hälfte wird laut Modellvorstellungen im Plan für Dienstleistungen an der Ware und einen Güterbahnhof zur Verfügung stehen. Genau diese Tätigkeiten finden heute auf dem Grasbrook statt. Zum Termin der Planfeststellung im Mai 1995 hatte sich die geheime Planung schon so verfestigt, daß die GSH Beteiligungen erwarb, und Baugenehmigungen auf dem Grasbrook nicht mehr erteilt wurden. Die Haushaltslage der Stadt war derart angespannt, daß zur Finanzierung der Hafenerweiterung keine Alternative als der Verkauf der Hafencity in Aussicht stand. Bei öffentlicher und sachlicher Erörterung und Abwägung aller Faktoren hätte die Entscheidung über den Plan anders ausfallen können, ja müssen. Die Stadt hat gegen § 14 HafenEG verstoßen. Die Kalkulation des Bürgermeisters kann nur deshalb aufgehen, weil die Stadt durch das HafenEG alle Grundstücke im Hafen erwerben soll (§1 Abs. 5), das Vorkaufsrecht gesichert hat (§ 13), und den Wert des Geländes im Erweiterungsgebiet mit Zwang drückt. Ein Grundeigentümer muß (wertmindernde) Belästigungen aus dem Hafenbetrieb, z.B. Lärm, hinnehmen (§ 10), er darf nicht durch neue Bauten und Anlagen den Wert bzw. die Verwertbarkeit erhöhen (§§ 8, 9), er ist vom Immobilienmarkt ausgeschlossen und kann die allgemeine Preissteigerung nicht nutzen. Um glimpflich davonzukommen, vergleicht er sich vielleicht unter der Drohung der Enteignung (§ 15). Entschädigt wird mit vergleichbaren Immobilien, aber nur, soweit die Stadt über ein nach ihrer Meinung geeignetes Objekt verfügt (§ 16). Hält die Stadt einen geforderten Preis in Geld für zu hoch, kann sie den "Gutachterausschuß für Grundstückswerte" einschalten (§ 13 Abs. 2). Dann hat man wirklich Pech. Zur Freiheit jedEr BürgerIn gehört auch, (Grund)Besitz an den Meistbietenden zum günstigsten Zeitpunkt zu verkaufen. Nennen wir das ruhig Spekulation. Selbstverständlich nimmt die Stadt dieses Recht beim Verkauf der Hafencity in Anspruch. Diskutabel wäre, eine Kommune zu ermächtigen, Planungsgewinne abzuschöpfen. Doch das müßte für alle gelten, deren feuchte Wiese, als Bauland ausgewiesen, vielfachen Gewinn bringt. Nur 3000 Menschen in Altenwerder und Moorburg verwehrt(e) seit einer Generation die Stadt Hamburg, aus ihrem Grund und Boden das Beste zu machen. Wobei eine spekulative Absicht den meisten dieser Leute sehr fern lag bzw. liegt. Durch das HafenEG werden sie gegenüber allen MitbürgerInnen und der Kommune, die hier selbst die größten Grundstücksgeschäfte macht, massiv benachteiligt. Die Stadt verstößt damit gegen die Verfassung. K. Baumgardt Lesestoff:
Kapitelbeginn Die geheime Kalkulation des Senats Ein Fassadenwettbewerb und ein "Masterplan" |
Förderkreis »Rettet die Elbe« eVNernstweg 22, 22765 Hamburg, Tel.: 040 / 39 30 01, foerderkreisrettet-die-elbe.de |
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